Naja wenns erstmal den Organismus verlassen hat, nennt man das Resultat manchmal Biogas. Was man allerdings futtern muss, um eine explosionsfähige Ansammlung von gasförmigen Kohlenstoffverbindungen zu erzeugen, weiss ich nicht. Wenn ich mich da an “Louis und die Außerirdischen” erinnere, könnte Kohlsuppe schonmal ein guter Anfang sein.
Beiträge von AusmWW
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Hier das geplante Schreiben an das Fa. bez. der Entnahme.
Ich habs mir aus dem anderen Thread kopiert und für mich angepasst.
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Photovoltaikanlage zum 01.01.2023 als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG zum Nullsteuersatz dem Unternehmensvermögen entnommen und dem Privatvermögen zugeordnet habe.
Mit Schreiben vom 27.02.23 hat das Bundesministerium der Finanzen die Regelungen bekannt gegeben, unter denen Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden und die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind, als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG zum Nullsteuersatz dem Unternehmensvermögen entnommen werden können. Damit entfällt die Besteuerung des selbstverbrauchten Stroms.
Die Voraussetzungen einer Entnahme gemäß BMF – Schreiben vom 27.02.23, Teil I Nr.2, sind erfüllt, da meine Anlage mit einem Batteriespeicher versehen ist und ich außerdem ein Auto besitze, dass ausschließlich elektrisch fährt und fast ausschließlich aus der PV-Anlage geladen wird.
Ich bitte um Zusendung einer entsprechenden Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Hab ich da noch einen Fehler drin, oder kann das so raus?
Man bin ich mal wieder froh, dass es dieses Forum gibt. Wieder einmal bekomme ich großartige Unterstützung.
Danke an alle, die die Geduld nicht verlieren und auch mir helfen, das ganze soweit zu verstehen, dass ich weiss, wie ich vorgehen kann/sollte.
Habe weiter in den anderen Threads hier gelesen, und festgestellt, dass mein Fall denen einiger anderen sehr ähnelt.
Was den Umgang mit Steuern betrifft bin ich so uninformiert, dass mir die Adaption des Wissens aus den anderen Threads auf meine Situation bezogen sehr schwer fallen würde.
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“Korrekturzeitraum” verstehe ich in dem Zusammenhang noch nicht.
Eventuell sollte ich nicht genau nach 5 Jahren den Kur-Antrag stellen, sondern noch einen zusätzlichen “Korrekturzeitraum” abwarten? Wo finde ich informationen, wie man diesen festlegt?
Die Anlage sollte ich kurzfristig aus dem Unternehmensvermögen entnehmen, um dann keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch abführen zu müssen. Da ich für 2022 noch nichts eingerecht habe, habe ich aus dem anderen Thread verstanden, dass ich das für Anfang dieses Jahres machen kann, richtig?
Wenn die Anlage aus dem Unternehmensvermögen entnommen ist, gehen die Zahlungen, die wir für den eingespeisten Überschuss bekommen nicht mehr ans Untenehmen sondern an die Privatpersonen, richtig?
Es folgt der Text aus dem Brief vom Fa:
“Einkünfte aus der Photovoltaikanlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem Veranlagungszeitraum 2022 werden unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage erzielt. Ein Gewinn ist nicht mehr zu ermitteln.
Für die abschließende Prüfung, ob Sie steuerfreie Einnahmen erzielen, bitte ich um Vorlage entsprechender Unterlagen, aus denen die Größe der Photovoltaikanlage (z. B. Kaufvertrag) hervorgeht.
Lassen Sie mir diese bitte bis zum 09.11.2023 zukommen.
Mit freundlichen Grüßen“
Dabei wurden wir als “Ges. bürgerlichen Rechts” angeschrieben.
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Ahha, ich glaube ich verstehe jetzt etwas besser.
Kleinunternehmerregelung =Kur und kann nach 5 Jahren Bindungsfrist beantragt werden, richtig?
D.H. die Umsatzsteuererklärung für 22,23,24 muss ich noch machen, kann aber dann nächstes Jahr die KUR beantragen, da dann 5 Jahre voll sind.
Die aktuelle Anfrage des Fa zielt darauf ab, dass ich zukünftig die PV-Anlage bei der Einkommenssteuererklärung nicht mehr berücksichtigen muss?
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Was ist den bwwp?
Aber du meintest doch schon eine wärmepumpe die über Strom läuft oder meintest du was anderes damit?
Ja BWWP ist die Abkürzung für eine Brauchwasserwärmepumpe.
Eine Wärmepumpe die genug Energie liefert um das Haus zu heizen ist ein etwas größeres Unterfangen.
Es gibt aber auch “kleine” Wärmepumpen, die “nur” für das erwärmen des Brauchwassers ausgelegt sind.
Je nach Situation vor Ort/Kellergröße kann man die als Kompaktgerät einfach in den Keller stellen und die Lufttemperatur im Keller nutzen, um das Warmwasser zu erwärmen. Beim Energieverbrauch sind diese wesentlich effizienter als direkt heizende Heizpatronen. Diese machen ca. aus 1 kWh Strom 1 kWh Wärme. Die BWWP macht aus 1 kWh Strom 3-5 kWh Wärme, abhängig von der genauen Situation vor Ort.
BWWP, nur das Gerät liegen so bei 2-3000€, da braucht man noch den Heizungsmonteur, der das Ding anschließt.
So eine Heizpatrone für WW liegt so bei 500 bis 1000€. Hier muss man erst prüfen, ob der Warmwasserkessel den Platz dafür hat und auch die Montagekosten einrechnen.
Diese Preise hab ich einfach grade mal schnell gegoogelt, dabei nur die beachtet, die mir als Marke schon länger bekannt sind.
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Dass heisst, wir unterliegen immer noch der Kleinunternehmerregelung?
Wenn aber der Steuersatz 0 ist, muss dann weiterhin eine Steuererklärung abgegeben werden?
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jens__K die Anlage wurde im späten Frühjahr 2019 installiert.
Die erste Umsatzsteuererklärung habe ich für 2019 abgegeben. Dazu gabe ich das hier im Forum angebotene Excel verwendet.
Ich weiss, dass ich die Steuerarten zusammenwerfe, versuche aber zu verstehen, was wie zusammengehört.
Die Anlage hat so 29k€ gekostet.
Wenn ich dich richtig verstehe, bezieht sich die aktuelle Anfrage vom FA bezüglich der Anlagengröße auf die Einkommenssteuer. Heisst dass, dass ich keinen Antrag mehr auf Liebhaberei stellen muss, da die anlage nun von der Einkommenssteuer befreit wird? Der Begriff “Liebhaberei” ist ja mit der Einkommenssteuer verknüpft.
Wurden mit der Neuregelung vom 1.1.2023 PV-Anlagen nicht (auch?) von der Umsatzsteuer befreit?
Ist damit auch der Begriff “Kleinunternehmerregelung” nicht mehr passend?
Und: danke für dein Bemühen, mir etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
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Wenn eine BWWP nicht in Frage kommt, kann man einfach eine el. Heizpatrone in den WW-Kessel einbauen, der dann abhängig von Wassertemperatur und Energieertrag immer dann eingeschaltet wird, wenn der Überschuss vom Dach größer ist, als die Heizleistung der Heizpatrone.
Je nach PV-Anlage gibt es auch passende Energiemanager die über Wetter-Prognose-Daten im voraus Wissen ob und wie lange “heute” entsprechend ausreichend Energie vom Dach kommen und dann diese Heizpatrone automatisch ansteuern.
Eine reine Brauchwasse-Wärmepumpe kostet keine zigtausend und ist langfristig effizienter, eine Heizpatrone ist in den Anschaffungskosten viel günstiger, verbraucht aber einiges mehr an Energie fürs Aufheizen des Warmwassers.
Wenn aber eh schon PV-Module aufs Dach kommen, sind ein paar mehr Module wesentlich weniger Aufwand und Kosten, als die Installation einer Solarthermie.
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Wir haben auch Solarthermie auf dem Dach, hat uns über 1/4 der Dachfläche für die PV gekostet, da die schon vorher drauf war und wir entschieden haben, die drauf zu lassen. Für das WW von Frühjahr bis Herbst ist die gut, der Beitrag zur Heizung ist eher marginal. Wenn man nun einmal den Gasverbrauch für WW dem Gasverbrauch fürs Heizen gegenüberstellt, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass die Solarthermieanlage es schwer hat, die Kosten für die Installation wieder reinzuholen.
Wäre die Dachfläche leer und ich würde heute eine PV planen, dann würde ich das Dach mit Solarpaneelen voll machen und überlegen, ob ich von Frühjar bis Herbst einen Teil des El. Überschusses für WW nutzen würde. Eine Solarthermie-Anlage würde ich nicht einplanen.
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Kostenfrei, Material, Gerüst oder anderweitige Absturzsicherung, Anfahrt, Arbeitszeit vor Ort inclusive?
Ich hätte Bedenken, 22MWR aufs Dach zu installieren.
Wenn auch heute noch selbst bei den großen WR 1 WR-Ausfall innerhalb der 20 Jahre einkalkuliert wird, sind da bei 22 MWR ob der gefühlt wahrscheinlich kostengünstigen Auslegung nicht mit etlichen Einsätzen auf dem Dach zu rechnen?