Hallo Mellandy,
bei über 10 kWp und dem IBN Datum müsstest du doch eigentlich einen Erzeugungs- und einen Einspeisezähler haben? Mein VBN ermittelt aus der Differenz der beiden gemeldeten Zählerstände den Eigenverbrauch und berechnete auf der Basis die EEG-Umlage, also EV x 2,7024 Cent (40% von 6,756 Cent).
Beste Grüße
Florian