Irgendwie werde ich nicht ganz schlau daraus:
Den Anschluss der Ladestation darf nur ein Fachunternehmen durchführen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). D. h. nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.
Für alle weiteren Arbeiten gilt:
Die eigene Arbeitsleistung fördern wir nicht. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Wenn Sie als Zuschussnehmer selbst beruflich qualifiziert sind und in einem Fachunternehmen arbeiten, können Sie die Arbeiten selbst durchführen. Es ist eine Rechnung für Einbau und Anschluss der Ladestation erforderlich. Sofern Sie keine Rechnung über den Einbau erbringen können, können Sie die Rechnung über die Materialkosten, sofern diese mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen, einreichen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Eigenerklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation für die Installation der Ladestation ein.
Was bedeuten denn in dem Fall die beiden letzten Sätze?
Als ausgebildeter Elektriker darf das ganze Installieren mit Nachweis meiner Ausbildung? Was bedeutet hier die Eigenerklärung?