Wie anmelden nach Hauskauf mit PV-Anlage

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe sehr, dass ihr uns weiterhelfen könnt :)


    Mein Mann und ich haben im Mai ein Haus gekauft, auf dem sich bereits eine PV-Anlage befunden hat. Wir haben jetzt vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen und sind ziemlich überfordert.


    Wir haben verstanden, dass wir durch den Betrieb der PV-Anlage eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Wir haben eine 2-Zähler-Variante, also mit Einspeisung bei der EWE und Rücklieferung. Bei der Einspeisung wird derzeit keine MwSt. erhoben, bei der Rücklieferung zahlen wir die üblichen 19 %.


    Zunächst dachten wir, wir füllen den Fragebogen nun einfach aus (mein Mann als Steuerpflichtige Person, ich als Ehegattin) und geben an, dass wir, wie die Voreigentümerin, die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen wollen, damit wir nicht Umsatzsteuerpflichtig sind - wie gesagt, diese wird bei unserer Rechnung von der EWE ohnehin nicht ausgewiesen.


    Der nette Herr vom Finanzamt meinte nun am Telefon, wir müssten ggf. eine GbR gründen - und jetzt sind wir ziemlich verwirrt, ob wir dies wirklich machen müssen und was dies bedeutet. Es ergeben sich für uns folgende Fragen:


    1. Müssen wir wirklich eine GbR gründen oder geht es auch ohne?


    2. Wenn ja, ich habe von sogenannten „Ehegatten-GbR“ gelesen, was genau bedeutet das?


    3. Wir haben gelesen, dass man in einer GbR einen Vertrag aufsetzen muss, der regelt, wie im Fall von Streit, Tod, etc. verfahren wird. Ist dem wirklich so, dass wir auch als Ehepartner einen solchen Vertrag machen müssen? Wie muss der aussehen? Was muss man beachten?


    4. Muss man, wenn man eine Ehegatten-GbR hat, Umsatzsteuer zahlen oder kann man trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?


    5. Wenn wir Umsatzsteuer zahlen müssen, was müssen wir da alles beachten? Außer der EWE diese Änderung mitzuteilen, damit sie diese dann ausweisen?


    6. Was ist ein „Fall von geringer Bedeutung“?


    7. Auf was müssen wir noch achten?


    Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich verstehe es überhaupt nicht und hab wahnsinnig Angst, etwas falsch zu machen und hohe Steuernachzahlungen leisten müssen. Soweit ich es bisher verstanden habe, wäre es das beste, wenn wir keine GbR gründen müssten… ich hoffe sehr, dass es einen Weg gibt, dass wir darum herum kommen?


    Ich freue mich auf eure Antworten!


    Danke und liebe Grüße
    AnSa

  • Zitat von AnSa

    Wir haben jetzt vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen und sind ziemlich überfordert.


    Das waren wir alle mal.
    Gibt es einen separaten Kaufvertrag für die PV oder ist die PV zumindest separat im Notarvertrag aufgeführt worden, mit Kaufpreis?


    Einspeisung und Rücklieferung .... klingt nach einer alten Anlage.
    Sicher war die mal teuer und ganz sicher hat der Vorbesitzer da VSt draus gezogen.


    Baujahr der Anlage?


    1. eine GbR braucht ihr nicht gründen
    2. s.o.
    3. s.o.
    4. GbR siehe oben ... das hat mit USt nix zu tun, da wäre eher entscheidend, was auf der Rechnung vom Vorbesitzer steht
    5. Entscheidend ist, wie die Anlage gekauft wurde ... ich gehe davon aus, dass brutto gezahlt wurde, es gibt keine ausgewiesene USt ... vermutlich gibt es nichtmal eine separate Rechnung und auch keinen "separat ausgewiesenen Wert der Anlage"
    6. ?
    7. So einiges.


    Am besten mal das Unterforum "Steuern und Finanzen" abonieren.


    Auch mal bei http://www.pv-steuer.de rein schauen und vielleicht knapp 50,- in ein Progrämmchen für die Steuer rund um die PV investieren. Daraus werden sich Fragen ergeben in Richtung Kaufpreis, Restnutzungsdauer, Abschreibung, EÜR usw.

  • Willkommen im Forum


    gut dass ihr hier seid, das steuerthema ist manchmal schon etwas verzwickt zu verstehen.


    Fangen wir erstmal vorne an:


    Ihr habt die PV Anlage gekauft.
    Habt ihr dazu eine Rechnung erhalten? Oder ist im Notarvertrag für das Haus die PV Anlage wenigstens separat aufgeführt?
    Oder könnt ihr sonst irgendwie belegen, wieviel Ihr für die separate PV Anlage bezahlt habt?


    Danach die Frage, auf wen läuft die Rechnung?
    Nur auf eine Person?
    Oder auf euch beide?
    Das ist insofern wichtig, als dass normalerweise nur Rechnungen als "für das Unternehmen" angerechnet werden, wenn der Leistungsempfänger auch derjenige ist, der das ganze betreibt. Hier ergibt sich normalerweise, ob eine GBR notwendig ist oder nicht.

  • Zitat von AnSa

    Wir haben verstanden, dass wir durch den Betrieb der PV-Anlage eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Wir haben eine 2-Zähler-Variante, also mit Einspeisung bei der EWE und Rücklieferung. Bei der Einspeisung wird derzeit keine MwSt. erhoben, bei der Rücklieferung zahlen wir die üblichen 19 %.


    Falsch. Von gewerblicher Tätigkeit wird in der Regel erst ab > 10 kWp ausgegangen.
    Ihr seid unternehmerisch tätig - das stimmt.


    Wie ist im Kaufvertrag die PV Übernahme denn geregelt?
    Explizit zu einem definierten Wert ausgewiesen?
    Die Mwst. ist deswegen von der EWE nicht ausgewiesen, da der Vorbesitzer zur KUR optiert hat. Wenn Ihr jetzt zur Mwst. optieren würdet, würde die natürlich zusätzlich bezahlt. Aber in Eurem Fall würde ich auch zur KUR tendieren.


    Eine GbR kann auch mündlich geschlossen werden. Nur wenn es dann kracht wird es mehr als lausig.
    Bei nur dieser einen Geschäftstätigkeit als GbR würde ich jetzt null Probleme sehen, da es ja nur eine kleine PV sein wird, oder? Größe der PV ist wie?


    Wenn die PV gemeinschaftlich gekauft ist, dann müsst Ihr sinnvollerweise auch eine Ehegatten-GbR machen. Es gibt im rechtlichen Sinne natürlich keine Ehegatten-GbR sondern nur eine GbR, die aus mind. 2 Gesellschaftern (Ihr) besteht.
    Jeder haftet eben mit dem Privatvermögen - bei Ehegatten eher unerheblich, es sei denn .......
    Aber wie gesagt, im Falle einer kleinen PV Anlage unerheblich - außer der zus. Arbeit der der EÜR einmal im Jahr mit der gesonderten Feststellung. Aber alles kein Hexenwerk :D

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Hi!


    Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten :)


    Leider haben wir beim Kauf des Hauses wenig auf die Anlage geachtet (zur Entschuldigung: von Besichtigung bis Kaufvertrag sind 2 Wochen vergangen, inkl. tausend Finanzierungsgesprächen und letzter Hochzeitsplanung für unsere Hochzeit 2 Wochen nach dem Notartermin :D)
    Im Kaufvertrag steht nur "Mitverkauft ist die als Aufdachanlage auf dem Dach des Hauses montierte PV-Anlage samt Zubehör".
    Wahrscheinlich ziemlich doof von uns :(


    Die Anlage wurde im Januar 2010 in Betrieb genommen - und zwar noch mal von einem anderen Besitzer.


    Kurze Historie:
    - Besitzer A hat die Anlage installiert
    - Besitzer B hat das Haus samt Anlage 2013 erworben
    - Besitzer B hat von Besitzer A keine Unterlagen zur Anlage bekommen
    - keine Ahnung, wie Besitzer B das Ganze gehandhabt hat
    - wir, Besitzer C, haben das Haus nun erworben und leider somit auch keine Unterlagen zur Anlage



    An seppelpeter:


    zu 1. - der Finanzamt-Mensch meinte, das müssten wir, weil wir beide im Kaufvertrag mit 50/50 stehen?


    zu 4. - Besitzer B hat ein Betreiberwechsel-Protokoll an die EWE gesendet - dort steht drin "Ich bin Kleinunternehmer im Sinne des §19 Umsatzsteuergesetzes. Von der Option nach §19 Abs. 2 wird kein Gebrauch gemacht. Die Auszahlung auf die Einspeisungsvergütung entfallende Umsatzsteuer kommt daher nicht in Betracht. Die Gutschriftenerstellung im Sinne des $14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt ohne Umsatzsteuerausweis."
    Von der EWE haben wir eine Bestätigung bekommen mit den Abschlägen für das restliche Jahr. Bei der Einspeisung vom Strom steht 0% MwSt - was dazu passt, dass auch vorher bereits von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht wurde.


    zu 6. - hab ich hier gelesen - und nicht verstanden :(
    https://www.haufe.de/amp/steue…undstueck_166_411484.html


    zu 7. - zum Beispiel?


    Das Abo werd ich machen und das Programm schau ich mir an! Danke für den Tipp :)



    An Serin:
    Die Rechnung läuft auf uns beide - wahrscheinlich weil die Vorsitzerin uns beide beim Betreiberwechsel angegeben hat :(



    An MBiker_Surfer:
    Die PV hat eine Wirkleistung von 3,99 KW, also klein, ja :)
    Das heißt, ich verstehe dich so, dass wir eine GbR machen müssen *seufz* Aber wenn du meinst, das sei kein Hexenwerk... :D






    Tausend Dank euch allen!! Für uns ist das absolutes Neuland und die Vorbesitzerin ist leider überhaupt nicht auskunftsfreudig :( Zudem erwarten wir im Januar ein Baby und haben gerade so viele tausend Sachen im Kopf. Überfordert mich alles ein bisschen :(


    Danke nochmal und liebe Grüße
    AnSa


  • Mehr als doof. Dann habt Ihr ja vermutlich auch für den gesamten KP Grunderwerbsteuer bezahlt? Das wäre übel.
    4 kWp - o.k. - also keine gewerbliche Tätigkeit - nur Unternehmer mit Option zur KUR.

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Ja, haben wir :( Hab aber grad mal ausgerechnet... wenn wir die Anlage mit 10k reingeschrieben hätten, hätten wir etwa 500 Euro gespart an Grunderwerbsteuer (Hauspreis war entsprechend hoch, weil Hamburger Umland). Wäre natürlich schön gewesen - aber darüber bekomm ich jetzt keine grauen Haare ;)

  • Zitat von AnSa


    zu 1. - der Finanzamt-Mensch meinte, das müssten wir, weil wir beide im Kaufvertrag mit 50/50 stehen?


    Das ist ja keine Begründung, sondern maximal der Wunsch des Finanzamts-Menschen.


    Als 3. Besitzer und komplett ohne Unterlagen würde ich mal mit dem VNB ... wohl die EWE ... in Kontakt treten.
    Können die euch vielleicht Unterlagen in Kopie zur Verfügung stellen oder zumindest ein IBN Datum bestätigen?
    Hat irgendwer von den Vorbesitzern vielleicht auch noch einen (sinnlosen) Einspeisevertrag abgeschlossen?


    Wann wurde der Lieferzähler gesetzt und was zeigt der jetzt an?


    Ihr könnte das Baby ja Photönchen nennen. :wink:

  • Zitat von seppelpeter



    Das ist ja keine Begründung, sondern maximal der Wunsch des Finanzamts-Menschen.


    Bist Du Dir da so sicher? Denn auch MBIKER_SURFER schreibt ja:

    Zitat von MBIKER_SURFER

    Wenn die PV gemeinschaftlich gekauft ist, dann müsst Ihr sinnvollerweise auch eine Ehegatten-GbR machen. Es gibt im rechtlichen Sinne natürlich keine Ehegatten-GbR sondern nur eine GbR, die aus mind. 2 Gesellschaftern (Ihr) besteht.

  • Zitat von hgause

    Bist Du Dir da so sicher?


    Natürlich nicht. :lol:
    Bei Steuern kann man sich nie sicher sein. :-?


    Aber wozu soll die GbR bei Eheleuten denn gut sein?
    Das Ding wurde ohne separaten Kaufvertrag erworben und ist jetzt einfach da.


    Bevor ich da an GbR denken würde ... da wird dann auch die IHK wach ... würde ich nochmal zum Notar gehen und einen Annex zum Notarvertrag bauen lassen.


    Zitat

    "Mitverkauft ist die als Aufdachanlage auf dem Dach des Hauses montierte PV-Anlage samt Zubehör".


    Abweichend vom Kauf des Hauses, wird die oben bezeichnete Anlage zu 100% von Frau oder Mann (sucht euch einen aus) erworben. Der/die Betreiber/In wird Frau oder Mann.
    Das kann zur Not, wenn erforderlich, auch nochmal vom Verkäufer des Hauses gegengezeichnet werden.


    Kostet einen Termin beim Notar ... sollte mit den Notarkosten abgegolten sein und fertig.


    Im Prinzip hat der Notar da Käse aufgesetzt ... die PV gehört nicht in den Notarvertrag oder zumindest nicht in den Wert des Hauses. Ein simpler Kaufvertrag nach BGB ... eine DINA4 Seite, hätte für die PV sicher gereicht.
    Da hätte man auch besser nochmal 100,- in einen Steuerberater investiert, aber bei der Konstellation mit dem 3. Besitzer für die PV ... Null Dokumentation, es gibt keine Rechnung vom Kauf, was will man da anderes machen als KUR :?::!::?:


    An der Stelle der TS würde ich nun hoffen, dass der WR noch möglichst lange hält und wenn er defekt geht, bei der KUR bleiben ... günstig was gebrauchtes als WR nachkaufen und dann die 20 Jahre ins Ziel bringen.