Umsatzsteuererstattung und EWE-Cloud

  • Hallo,
    bei mir wird demnächst eine PV-Anlage mit Speicher installiert.
    Der Anbieter EWE hat den Beitritt zur EWE- Stromcloud vorgeschlagen, die so funktioniert, dass ich die Einspeisevergütung für den nicht selbst verbrauchten Strom an die EWE abtrete und dafür gegen eine geringe monatliche Gebühr meinen Reststrombedarf geliefert bekomme ( vor allem im Winter, wenn der selbst erzeugte Strom nicht ausreicht).
    Unabhängig von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit dieses Angebots hier meine Frage:
    Kann ich bei so einer Konstruktion eigentlich auch eine Umsatzsteuererstattung geltend machen (und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten ) ?
    Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten würde ich wegen der Erstattung der Umsatzsteuer auf die Investitionskosten natürlich die KU-Regelung nicht in Anspruch nehmen wollen.

  • Ja. Vorausgesetzt, der DV-Anteil liegt nicht über 90% der Erzeugungsmenge. (Dann wäre keine Zuordnung zum Unternehmen mehr möglich).


    Die Abtretung betrifft nur den Geldfluss.
    Nach wie vor erzeugst Du Strom und veräußerst den (teilweisen) gegen Entgelt (EEG-Vergütung) an Dritte (VNB).
    Die Unternehmereigenschaft (Einnahmenerzielungsabsicht) ist damit gegeben.
    Dass der VNB Deinen Anspruch mit befreiender Wirkung an Dein EVU zahlt - ist völlig unerheblich.


    Du nennst leider keine Zahlen (und vermutlich: Mit konkreten Zahlen kämen wir auch nicht wirklich zum Ziel).
    In dieser Konstellation KÖNNTE es jedoch Sinn mache, über die Kleinunternehmerregelung nachzudenken.
    Hintergrund:
    "Entgelt ist alles was der Empfänger einer Leistung aufwendet um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Steuer"
    (§10 UStG).
    Was wendest Du als Kunde des EVU auf, um an die Leistung (gelieferter Strom) zu kommen?
    a) die "geringe Gebühr", UND
    b) die Abtretung der Einspeisevergütung


    Damit könnte das Entgelt für den vom EVU gelieferten Strom am Ende des Tages doch recht hoch sein. Zumindest höher als die "geringe Gebühr" die Du wahrnimmst.
    Diese ist wiederum (zumindest grundsätzlich) die Bemessungsgrundlage für Deinen (vermutlich sehr hohen) Direktverbrauch.
    Womit der Direktverbrauch ein teurer Spaß werden könnte - der sich mit der KU wieder auffangen lassen würde.


    Drei wichtige Hinweise:
    a) Rein mathematische Betrachtung. Je nach Zahlenwerten kann das im konkreten Fall natürlich anders ausgehen.


    b) Ich bin mir keineswegs sicher, dass mein aufgezeigter Weg stimmen muss. Lediglich bei diesem kleinen Fenster "Leistung und Gegenleistung für den vom EVU gelieferten Strom" bin ich mir doch sehr sicher, dass es auf keinen Fall nur die geringe Gebühr ist. Wie auch immer die Lösung des Problems am Ende aussieht - sie ist nicht so günstig wie Du vielleicht glaubst.


    c) Völlig außen vor gelassen, habe ich die Problematik, dass der BMF als Bemessungsgrundlage denjenigen Preis ansieht, den der Anlagenbetreiber an das EVU gezahlt hätte, wenn er keinen Direktverbrauch gehabt hätte (sondern 100% seines Strombedarfes vom EVU bezogen HÄTTE. Das führt aber in ganz neue Themenwelten. Deswegen lassen wir das mal außen vor.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Die wirtschaftlichen Vor - und Nachteile mit bzw. ohne KU-Regelung heben sich waehrend des Betriebs der Anlage nach meiner Kalkulation ungefähr auf. Da ich auch für die Anschaffung des Speichers und nicht nur für die Dachanlage die USt erstattet bekäme, wäre für mich die KU -Regelung nicht attraktiv.


    Mir ist aber bei der Abtretungsvariante (Cloud) nicht klar, wie ich die USt. für den eingespeisten Strom, die ich ja ohne KU-Regelung abführen müsste, erhalte, und wie ich die USt. Voranmeldung für den eingespeisten Strom gestalte. Ich hätte ja mit dem Geldfluss für die Einspeiseverguetung gar nichts zu tun, da diese direkt an EWE gezahlt würde. ???

  • Zitat

    Ich hätte ja mit dem Geldfluss für die Einspeiseverguetung gar nichts zu tun, da diese direkt an EWE gezahlt würde. ???


    Ganz direkt und offen: Das ist schon Dein Problem. Die Aufzeichnung / Ermittlung aller für die Besteuerung relevanter Sachverhalte ist Deine gesetzliche Aufgabe. Wie Du die löst - ist Dein Problem. Da wird Dir der Gesetzgeber weder Vorschriften machen noch Hilfestellung geben.


    Die Sache ist allerdings auch relativ einfach: Du sitzt doch selbst auf allen erforderlichen Informationen. Du kennst die eingespeiste Menge und den Einheitspreis. Also auch den Vergütungsanspruch.
    Aus rein praktikablen Gründen würde sich ein Umstieg auf die Soll-Versteuerung anbieten. Dann würde man keine Informationen vom VNB über die geleisteten Zahlungen / abgerechneten Mengen benötigen. Phasenverschiebungen unterjährig wären erstmal egal.


    Der große Irrtum bei diesen Cloud-Modellen liegt m.E. darin, dass man irgendwie den Eindruck eines "Rundum-Sorglos-Pakets" erhält - das sich steuerlich jedoch als hochkomplexe Konstruktion entpuppt.
    Das ist aber nun nichts Neues, das immer dann, wenn saldiert und abgetreten wird; wenn mehrere Geschäftsvorfälle in ein Produkt hineingepackt werden, diese Pakete dann für steuerliche / buchhalterische Zwecke wieder aufgedröselt werden müssen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Laie hier verzweifelt. Für jeden Buchhalter ist das Alltag.
    Und da liegt dann vielleicht auch der Unterschied: Der Buchhalter meidet derartige Vertragskonstruktionen und wählt Vertragskonstruktionen die leichter abbildbar sein. (Das gilt. im großen Stil bei internationalen Konzernen. Da darf - überspitzt ausgedrückt - für 10 Euro kein Besenstiel gekauft werden, weil Anlagenzugänge auf Konzernebene immer ein Problem sind. Hingegen darf der gleiche Besenstiel gerne für 20 Euro im Monat gemietet werden. Das gilt im Kleinen für jedes KMU... wo man auch darauf besteht, dass Kauf eines Neufahrzeugs und Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs hübsch in zwei getrennten Belegen abgerechnete werden).
    Der Laie hingegen fühlt sich - scheinbar gerade bei PV - von einem Cloud-Modell irgendwie angezogen. (Was ich nicht kritisieren möchte! Und auch keine Diskussion um die Wirtschaftlichkeit anstoßen will!). Ist so ein wenig wie die Feuerwehr: Wo andere rauslaufen - laufen die rein.


    Aber nochmal:
    Keinerlei Anspruch darauf, dass mein Lösungsansatz richtig ist.
    Sehr wohl mein Anspruch darauf, dass ich schon soweit mitreden kann, dass ich da ein Problem sehe.
    Zumindest objektiv.
    Das man über Wesentlichkeitsstrategien oder Ansätze wie "Versuch macht kluch", "Wo kein Kläger - da kein Richter" hier zu einem völlig anderen Ergebnis kommen kann, steht völlig außer Frage.
    Derartige Empfehlungen halte ich in einem Forum jedoch für feuergefährlich.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Ok und besten Dank. So etwas ähnliches hatte ich mir schon gedacht. Dann werde ich auf die Cloud, die, wie Du richtig bemerktest, als "Rundum sorglos Paket" angepriesen wurde, verzichten.