Hallo,
nach intensiver Suche, muß ich nun doch einige Fragen stellen.
Mein Mann hat einen Gewerbebetrieb seit 25 Jahren.
Im Jahr 2006 haben wir eine PV Anlage angeschafft.
Das Finanzamt hat mir gesagt, ich muß unter der gleichen Steuer-Nr. die Steuererklärung sowohl für Gewerbebetrieb als auch für PV abgeben. Nur die Umsatzsteuer kann ich mit 2 getrennten Formularen, aber mit der gleichen Steuer-Nr. abgeben. Ansonsten habe ich wie vom Finanzamt gefordert, bei der Anlage GSE 2 Betriebe (einmal Elektroinstallation für meinen Mann und einmal unter weitere Betriebe die PV-Anlage angegeben) und die Ermittlung der Afa mit einer sep. Anlage hinzugefügt. Die PV Anlage ergab dabei ein Minus.
Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten. Uns wurde mitgeteilt, dass die Sonder-Afa nicht gewährt werden kann, weil die Vorraussetzung des §7g nicht erfüllt sind.
Auf dem Bescheid für die Gewerbesteuer, steht dass der Verlust aus PV nicht verr. werden kann.
Also im Klartext, die gesamte AFA wurde uns gestrichen. Hatte angegeben, Anschaffungskosten, dann hiervon 20% Sonder-Afa für 2006, und dann 10% degress. AFA anteilig für das Jahr 2006. Und nix davon wurde akzeptiert. Aber irgendwas muss doch gehen?
Was nun?
Habt Ihr einen Tipp wie ich den Einspruch richtig anbringe. Möchte ungern jetzt was falsch machen. Könnt Ihr mir behilflich sein. Danke jetzt schon.
Gruß aus dem regnerischen Wiesbaden.
Elvera
Steuerbescheid erhalten, irgendwas stimmt da nicht
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Hallo Elvera,
ich glaube die Sonderabschreibung kann man nur machen, wenn vorher eine Ansparabschreibung gemacht wurde. Wenn eine Sonderabschreibung gemacht wurde kann man eingentlich nur noch linear abschreiben. Die Gewerbesteuer wird für jeden Betrieb einzeln ermittelt, so dass der Verlust aus dem 2.Betrieb (PV-Anlage) nicht die Gewerbesteuer des 1. Betriebes drücken kann. Hierfür hätte man die Anlage in den 1.Betrieb nehmen sollen. Der Verlust der PV-Anlage wirkt sich auf jeden Fall auf die EkSt aus. Die normale AfA müsste doch aber angesetzt sein, sonst hättet ihr doch keinen Verlust mit der Anlage.
Ist aber alles meine Sichtweise, bin kein Steuerberater. Den würde ich aber an eurer Stelle konsultieren.
Gruß Kato
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kann es sein, weil ich bilanziere, das es da anders ist?
siehe hier: http://www.steuern-online.de/n…=detail&vid=24&aid=1933#2
hier noch ein andere Artikel zum Thema:
http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=9027Kato
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Zitat von kato
kann es sein, weil ich bilanziere, das es da anders ist?
siehe hier: http://www.steuern-online.de/n…=detail&vid=24&aid=1933#2
hier noch ein andere Artikel zum Thema:
http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=9027Kato
1. ist von 1998 ?, ist das noch aktuell ?
2. da ist es beschrieben, sollte doch gehenIch mache EÜR, das sollte jedoch nicht die Ursache sein, sonst wären ja bilanzierende Unternehmen im Nachteil (gleiches Recht gilt für alle)
Weiteres zu Sonder-AfA und AfA hier
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=61377#61377 -
Erstmal danke für Eure Hilfe,
habe jetzt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. So wie ich das jetzt interpretiert habe, wurde uns die 20% Sonderabschreibung nicht gewährt. Jetzt habe ich auf das BFA Urteil vom 17.5.2006 hingewiesen. Bin gespannt, was jetzt kommt. Ich melde mich dann, wenn sich was tut. Danke bisher
Gruß aus Wiesbaden -
Die Sonderabschreibung gibt es für Existenzgründer - und das seid Ihr mit einem langjährigen Betrieb eben nicht mehr.
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Zitat von phenning
Die Sonderabschreibung gibt es für Existenzgründer - und das seid Ihr mit einem langjährigen Betrieb eben nicht mehr.
Im Prinzip ja, aber....
Als Existenzgründer kann auch gelten, wer einen neuen Betriebszweig oder eine neue Betriebsstätte eröffnet. Der neue Betriebszweig wäre hier gegeben, da mit dem vorhandenen Gewerbe wohl noch kein Strom erzeugt und verkauft wurde. Mir war da mal ein entsprechendes Urteil aufgefallen.
Sonnige Grüße
Harald -
Zitat von das399igste
Als Existenzgründer kann auch gelten, wer einen neuen Betriebszweig oder eine neue Betriebsstätte eröffnet.
Kann ich bestätigen, habe ich auch gelesen.
"neue Betriebsstätte" sollte ausreichen,
Durch die Unternehmenssteuerreform (ab 2008) braucht man meines Wissens kein Existenzgründer mehr sein.