Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zum Umlaufvermögen:
wenn ich mir in 2013 ein paar WR und Module gekauft, aber nicht verbaut habe, kann ich die Anschaffungskosten doch in der EÜR als Betriebsausgaben weil Umlaufvermögen geltend machen, oder würde etwas dagegen sprechen?
Ciao
Michael