Vorbesitzer verlangt MwSt Vereinbarung für PV Anlage
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Zitat von frogx
Nur leider die Umsatzsteuer für die PV Anlage vergessen mit anzugeben.Ist es dafür jetzt schon zu spät oder kann ich das nachträglich noch
irgendwie korrigieren?
Grüße...Wie schon geschrieben:Keine schlafenden Hunde wecken. Denn dann musst das auch in der EÜR angeben als Einnahmen.
Je nachdem, was der Verkäufer schon initiiert hat, bist Du da der 'Getriebene'. Hat er noch nichts angegeben - weder bei EÜR noch bei MWSt. dann einfach ruhig verhalten.Grruß
Martin -
Der vorbesitzer braucht diese Zusatzvereinbarung für seine steuerklaerung.
Da ich aber bei der umsatzsteuerjahreserklarung die umsatzsteuer für den kauf
nicht angegeben hab, ist mir doch etwas Geld durch die Lappen gegangen, oder!?Grüße,
frogx -
hi
ich verstehe nur BAHNHOF
Wer hat jetzt wem und vor allem warum einen Betrag in höhe der Mehrwertsteuer gegeben und warum will derjenige diesen wieder zurück? Mal völlig unabhängig des Finanzamtes.
Ich kann absolut nicht folgen
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Ich habe vom vorbesitzer den Betrag in Höhe der mwst bekommen.
Darüber gibt es eine Zusatzvereinbarung.
(Damit wir das haus kaufen mitsamt der pv Anlage,
sonst hätte der vorbesitzer die pv anlage separat verkaufen
müssen. also eigentlich eine nette Geste des vorbesitzer.)Angeblich hat der vorbesitzer aber dieses schreiben nicht mehr.
Jetzt möchte er anscheinend eine Kopie von mir für seine steuererklaerung.Kann ich dadurch irgendwie Ärger bekommen?
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hm, ich bin ja kein Steuerexperte. Aber ich fass das mal jetzt so auf:
Der Verkäufer hat ja mal, als er seine Anlage errichtet hat, die MwSt vom Finanzamt zurück bekommen. Diesen Betrag musste er als Gewinn versteuern. Nun hat er dir die Anlage verkauft und dir die damalige MwSt "übergeben". Nun will er lediglich von dir eine Quittung dafür haben, damit er es beim Finanzamt als "Ausgabe" wieder geltend (Absetzen) machen kann. Verstehe ich das so richtig??
ahhh, nun dämmerts mir. Wenn du ihm seine "Ausgabe" bescheinigst und er diese beim Finanzamt einreicht, wissen die damit zeitgleich, dass du eine Einnahme gemacht hast und "warten" nun auf deine Meldung......
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Zitat von frogx
Angeblich hat der vorbesitzer aber dieses schreiben nicht mehr.
Jetzt möchte er anscheinend eine Kopie von mir für seine steuererklaerung.Kann ich dadurch irgendwie Ärger bekommen?
Natürlich. Es ist doch schon alles gesagt. Nur Du willst es nicht kapieren.
Wenn Dein Verkäufer so verfährt, musst Du die Mwst in dem Jahr melden, in dem Du sie bekommen hast. Ebenso musst Du die Einnahmen in dem Jahr versteuern. Die Ausgaben musst in dem Jahr als Ausgaben angeben, in dem sie vom FA wieder von Dir verlangt werden. Ebenso natürlich in der EÜR, damit Du die bezahlten Einkommenssteuern wieder in etwa zurückbekommst.
So geht es halt, wenn 3 Ahnungslose einen Vertrag aufsetzen und unterschreiben.Ich würde die Kohle dem Verkäufer zurückgeben und fertig. Dann braucht keiner was zu machen, da es eine Veräußerung im Ganzen war - zu 99,9% der Fälle. Sollte dies nicht der Fall sein - das FA wird Euch das mitteilen, könnt ihr immer noch Geld hin und herschieben.
Mein Tipp steht oben: Steuerberater wie Sonnenstevie hier aus dem ForumGruß
Martin -
Also ich verstehe auch nur Bahnhof.
Zitat von frogxAllerdings habe ich die Vorsteuer für die PV-Anlage komplett vergessen!!!
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Allerdings habe ich ja keine richtige RE mit ausgewiesener USt vom Vorbesitzer.
Wenn du keine Rechnung mit ausgewiesener USt. hast, kannst du auch keine Vorsteuer ziehen! Wie soll das funktionieren?Für mich sieht das eher so aus, als wenn dein Verkäufer nur diese eine Anlage hatte und daher beim Verkauf keine USt. ausweisen durfte. Bis hierhin würde ich es noch verstehen.
Und jetzt phantasiere ich mal:
Irgendein "schlauer Mensch" hatte deinem Verkäufer erzählt, dass er die beim damaligen Neukauf gezogene Vorsteuer zurückzahlen müsse, wenn der Käufer (also du) nicht ebenfalls zur Umsatzsteuer optiert.
Jetzt hat sich der Verkäufer gedacht: "Wenn ich meinem Käufer (also dir) die damalige Vorsteuer anteilig zum Zeitwert der Anlage überlasse, dann habe ich nichts mehr mit irgendwelchen Rückforderungen des Finanzamtes zu tun; die Vorsteuer hat dann ja der Käufer."Aber einerseits kann er sich bestimmt nicht durch solch eine Transaktion aus dem Dunstkreis des Finanzamtes verabschieden und andererseits hätte er das Geld auch behalten können, denn du führst ja fleißig weiter USt. an das Finanzamt ab und somit hätte das FA auch keinen Grund einzuschreiten.
Aber alles reine Phantasien!
Wie wäre es, wenn du deinen Verkäufer mal fragst, was er für eine MwSt.-Vereinbarung haben möchte und warum?
Oder noch besser: dein Steuerberater setzt sich mit seinem Steuerberater in Verbindung. -
vorletztes wäre ganz gut.
Die Frage ist eh nicht ob in der Vereinbarung Unfug drinsteht - sondern nur welcher.Der Verkauf der Anlage war eine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Es greifen die entsprechenden Rechtsfolgen.
Schwirrt hierüber eine Rechnung in der Gegend herum... dann
a) ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig - da nicht gesetzlich geschuldet
b) wird die ausgewiesene Steuer dennoch geschuldet (Straf- und Doofensteuer nach § 14c UStG)Wenn der Verkauf im Rahmen des Grundstückskaufs erfolgte und darin kein Kaufpreis festgelegt ist.. so ist das eine eigenständige Problematik. Üblicherweise wird in derartigen Fälle eine Kaufpreisallokation nach dem Verhältnis der Verkehrswerte vorgenommen.
Wenn hier "cash back" geflossen ist (aus welcher unsinnigen Motivation auch immer), ist das für den Verkäufer eine Minderung seines Veräußerungserlöses; und für den Erwerber sind es Anschaffungskosten.
Die Frage kann - je nach vertraglichem Inhalt (da fehlt mir jede Phantasie) - nur noch sein, ob der Betrag exclusiv auf den Kaufpreis der Anlage oder aber des Gesamtkaufpreises des Grundstücks entfällt.
Ansonsten entwickelt so ein Geldfluss keinerlei steuerliche Rechtsfolgen.Das ganze aber bitte immer mit der Einschränkung, das ich nicht den Funken einer Ahnung habe, was da in dieser Vereinbarung o. Quittung oder wie auch immer zu bezeichnendem Dokument drinstehen soll - und wozu es gut sein könnte oder welche Intention die Parteien verfolgen hätten können, wenn sie denn gewusst haben würden, was sie tun.
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Zitat von Bento
Und jetzt phantasiere ich mal:
Irgendein "schlauer Mensch" hatte deinem Verkäufer erzählt, dass er die beim damaligen Neukauf gezogene Vorsteuer zurückzahlen müsse,...
Richtig. Nach Rücksprache mit meinem FA, müsste er das sogar in den ersten 4-5 Jahren machen.
(Anlage ist jetzt 3 Jahre alt, knapp 2 Jahre Vorbesitzer, etwas über 1 Jahr meine)Zitat von Bento
Jetzt hat sich der Verkäufer gedacht: "Wenn ich meinem Käufer (also dir) die damalige Vorsteuer anteilig zum Zeitwert der Anlage überlasse, dann habe ich nichts mehr mit irgendwelchen Rückforderungen des Finanzamtes zu tun; die Vorsteuer hat dann ja der Käufer."
Hört sich nach der Denkweise des Vorbesitzers an.Zitat von Bento
Aber einerseits kann er sich bestimmt nicht durch solch eine Transaktion aus dem Dunstkreis des Finanzamtes verabschieden und andererseits hätte er das Geld auch behalten können, denn du führst ja fleißig weiter USt. an das Finanzamt ab und somit hätte das FA auch keinen Grund einzuschreiten.
So siehts aus.Zitat von PV-Express
ahhh, nun dämmerts mir. Wenn du ihm seine "Ausgabe" bescheinigst und er diese beim Finanzamt einreicht, wissen die damit zeitgleich, dass du eine Einnahme gemacht hast und "warten" nun auf deine Meldung......
Ja, das ist richtig.
Aber ich hatte wirklich aus Unerfahrenheit nicht daran gedacht, dass das ja schon ein Gewinn ist...
Mal abgesehen davon - ist es denn ein Gewinn? - oder müsste ich es als "minus"-Vorsteuer angeben?
Und wo müsste ich es in welchem Feld der Ust Jahreserklärung und der EÜR angeben?Könnte ich es als "minus"-Vorsteuer, mit der Vorsteuer die ich für die PV-Anlage gezahlt hab, verrechnen?
Rechen-Bsp.:
Mal angenommen ich habe 2000 Euro pauschal bekommen als MWSt für den angenommen Zeitwert.
Habe aber die Anlage trotzdem teurer abgekauft und somit sagen wir 3000 Euro Vorsteuer bezahlen müssen.
Könnte ich das miteinander verrechnen?(Ich habe tatsächlich die Anlage für den Kaufpreis erworben, den der Vorbesitzer gezahlt...
Der Vorbesitzer wollte zwischenzeitlich nicht mehr verkaufen, da die Anlage einen guten Ertrag hat und hätte somit,
durch irgendwelche Berechnungsformeln, sogar einen höheren Verkaufspreis einbringen können.)Zusätzlich habe ich mit meinem FA noch geklärt, dass in meinem Fall, da ich erst seit kurzer Zeit Unternehmer bin,
Rücksicht genommen wird und ich noch keinen Ärger bekomme.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung kann im Nachhinein noch geändert werden (ich glaub bis zu 4 Jahre), da diese "nur" vorläufig gilt.Zitat von MBIKER_SURFER
... Nur Du willst es nicht kapieren.
Bitte unterlasse solche Kommentare...
Mag sein dass ich etwas auf der Leitung stand... bzw. mich umständlich ausgedrückt hab... dennoch hab ich versucht auch auf
die Fragen aller zu antworten.
Zudem bin ich noch nicht ganz so schlau wie du, du "PV-Forum Einstein"... dennoch muss man es nicht so raushängen lassen.
Aber um schlauer zu werden bin ich ja hier in eurem netten Forum!Zitat von MBIKER_SURFER
Ich würde die Kohle dem Verkäufer zurückgeben und fertig.
Geht schlecht, da nicht mehr vorhanden... ist direkt mit in den kompletten Hauskauf eingeflossen.Viele Grüße,
frogx