Am 26.10.2011 nahm ich eine PV-Anlage mit einer Leistung von 7,6 kWp in Betrieb.
Die Vergütung des eingespeisten Stroms erfolgt abzüglich Entgelt für den Messstellen-
betrieb von € 10,00/Jahr u. € 12,50/Jahr für die Abrechnung. Das durch die E.ON Westfalen Weser AG.
Von der E.On Westfalen Weser Vertriebs GmbH erhielt ich nun am 13. 03. 13 eine Rechnung für
den Zeitraumvom 8. 6 2012 bis 18. 02. 2013 für die Grundversorgung überr einen Betrag von € 52,35.
Der darin ausgewiesene Verbrauch beläuft sich auf 0 = Null kWh. D.h. eine Leistung als Grundversorger
wurde nicht erbracht.
Das ist wie ich hier im Forum recherchiert habe nichts Neues.
Allerdings habe ich leider in keinem Fall lesen können, wie die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen
"Gegner" ausging.
Es wird empfohlen, die Clearingstelle einzuschalten. Rechtsanwalt Dr. Patrick Schweisthal
vom Solarenergie-Förderverein sagt an: Der Betreiber sollte daher eine Einstufung seines minimalen Strombezugs in den Tarif der Grundversorgung nicht hinnehmen und auch nicht einer Aufforderung des Netzbetreibers zur Benennung eines anderen Lieferanten Folge leisten, sondern die Angelegenheit wenn nötig gerichtlich klären lassen.
Hat da jemand Erfahrung?
Ich weiß nämlich nicht, wie`s weiter gehen soll.
Kalle