Gibt es hier nun schon verbindliche Urteile zu Null bzw. Mindermengenverbrauch unter 10 KW/a? Oder haben alle Vergleiche mit Schweigeklausel?
E.ON: Stromverbrauch Wechselrichter zusätzliche Grundgebühr
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Gibt es hier nun schon verbindliche Urteile zu Null bzw. Mindermengenverbrauch unter 10 KW/a? Oder haben alle Vergleiche mit Schweigeklausel?
Hallo,
gibt es aktuelle neuer Informationen?
Gruß Elektron -
Es gibt von "Nullverbrauch" bzw. NUEMANN + SIEBERT LLP einen neuen Rundbrief.
Kann ich den hier zitieren, oder kopieren?
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Ich glaube da geht noch nix. Die RA-Kanzlei mit der Webside nullverbrauch sucht ja immer noch Clienten.
Für 93€ kann man sich das ja anschließen an die bestehenden Klagen.
Für mich kommt das nicht in Frage, weil ich mich ja geeinigt habe mit E-on bei der Schlichtung 2015 und ich habe dann ja nur 79€ gezahlt und die Anlage Ende 2015 auf Eigenverbrauch/Überschusseinspeisung umgerüstet. Die Umrüstung war die Schlichtungsempfehlung auf Emfpfehlung der Eon.
Interessant ist allerdings, das die Schlichtungstelle kurz nach meinem Fall eine andere Schichtungsempfehlung ausgesprochen hat. Das geht wohl auf das Gerichtsurteil des BGH zurück. Aber das ist auch nicht eindeutig bzgl Verbrauch unter 1kWh pro Jahr. Bei mir waren es ja weniger als 4 kWh in 38 Monaten.
E-On hat die Forderungen die 3 Jahre rückwirkend von 2010 an erhoben wurden ausgebucht zeitgleich zum Schlichter-Spruch.
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Ich überlege auch mich zu beteiligen. Bei einer rückerstattung sind die 93€ ja gut angelegt.
Mein zähler steht seit ibn auf 8 kwh.
Für dieses jahr habe ich eine satte preiserhöhung von 108€ brutto auf 130€ brutto für den zweirichtungszähler bekommen.
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Mein Zähler hatte 2017 nach 7 Jahren und Ablauf der Eichfrist 34 kWh (1.8.0. auf der Uhr.)
Eine Rechnung für den Minderverbrauch gab es nicht. Ich denke das geht im Rauschen der jährlichen Messstellenkosten von 11,40 € Netto unter