Liebe Gemeinde,
ich habe am 18.Dezember die Rechnung für die Versicherung 2013 bekommen und der Betrag wurde am 3.Januar abgebucht.
Habe ich eine Chance, diese Rechnung in 2012 zu verbuchen? Käme mir gut aus...
Danke&Gruß
Liebe Gemeinde,
ich habe am 18.Dezember die Rechnung für die Versicherung 2013 bekommen und der Betrag wurde am 3.Januar abgebucht.
Habe ich eine Chance, diese Rechnung in 2012 zu verbuchen? Käme mir gut aus...
Danke&Gruß
Hallo,
Versicherungsbeiträge sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die nach der 10-Tages-Regel im alten Jahr verbucht werden, wenn sie in den ersten 10 Tagen des neuen Jahres bezahlt werden und dem Vorjahr wirtschaftlich angehören.
Es hat also seine Richtigkeit, wenn du den Beitrag für 2012 berücksichtigst.
Freundliche Grüße
Paulchen
stimmt. ist keine Frage von "hab ich eine chance" sondern ein klares "muss".
(Eher: wenn Du es nicht tust, könnte das FA Dich nächstes Jahr fies ärgern (wenn man denn wollte), und Dir die BA dann nicht anerkennen - weil sie zwingend nach 2012 gehört.
Hallo erst mal, ist mein erster Beitrag hier im Forum.
Also ich lese die Frage so:
Es handelt sich um eine Versicherungsprämie für das Jahr 2013, und die wurde auch 2013 bezahlt. Weshalb gehört die dann zwingend nach 2012 ? Die Frage von okomhard ist wohl eher, ob er diese Ausgabe wegen der 10-Tage-Regel trotzdem nach 2012 buchen kann, weil es ihm dort besser passt. Was ist, wenn dadurch die Versicherungsprämien von 2012 und 2013 im gleichen Jahr landen, geht das ??? Würde mich auch interessieren.
Grüße Voltaer
ja. danke. da hab ich wohl gelesen, was ich lesen wollte - und nicht was da stand.
Tut mir leid. Und besten Dank für die aufmerksame Blutgrätsche.
Revoco!
Regelmäßig wiederkehrend: ja.
kurze Zeit vor / nach Beginn / Ende: ja.
Zuzuordnen somit dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit: 2013.
ABER: Probier es einfach.
Die Rechnung sehen die ja eh nicht. Und es wird kein Betrag sein, der ins Auge springt und zur Rückfrage veranlasst.
Mehr als schiefgehen kann es nicht. War halt ein Versehen. (Siehst ja selbst, wie schnell das passiert.)
Wenn dann bei der Erklärung 2013 der Bescheid 2012 schon wasserdicht ist, bietet sich die Gelegenheit für "double-dipping" = doppelter Betriebsausgabenabzug..
Vielen Dank für die Beiträge, ich lese heraus "eigentlich geht es nicht, aber man kann es ja mal versuchen..."
Also werde ich mir bis Mai überlegen, ob es mir einen Versuch wert ist.
Danke&Gruß