Hallo Forumsgemeinde,
habe hier durch´s mitlesen schon viele Tipps erhalten, super Forum.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich habe im Mai ein Gewerbe angemeldet, zusätzlich zum eigentlichen Gewerbezweck habe ich bereits schon das
"Betreiben von Energiegewinnungsanlagen" als Gewerbezweck mit aufgenommen, für die Möglichkeit später mal eine
PV-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk zu betrieben.
Im Juli haben wir uns dann kurzfristig dazu entschieden, doch noch heuer unser Dach mit PV-Modulen zu pflastern.
Anlage ist nun seit Ende August in Betrieb.
Ende Juli habe ich vom FA die neue Steuernummer für mein Gewerbe bekommen, UstVA gemacht, Geld zurück alles i.O.
Vor ein paar Tagen bekomme ich vom FA eine zweite Steuernummer, nach Rückfrage ob das nötig ist und ich doch
ein entsprechendes Gewerbe angemeldet habe, wurde mir mit geteilt dass das so sein muss.
Nun die Fragen:
1. Muss ich tatsächlich eine zweite Steuernummer für die PV-Anlage haben (Bundesland: Bayern)
2. Wenn ja wie buche ich dann die Ust aus der PV-Anlage richtig, denn lt. FA
- läuft die USt ausschließlich über die Hauptsteuernummer
- muss ich für jede Steuernummer eine EÜR machen
- damit können ja ggf Ust-Zahlungen/Erstattungen als Unternehmensausgabe /-gewinn auftauchen
Eigentlich wollte ich nicht im Papierkram ersticken, sonder nur ein paar Euronen dazuverdienen...
Danke für Eure Unterstützung!
enze