Danke, Stevie für die schnelle Antwort!!!
Grüße,
Steve
Danke, Stevie für die schnelle Antwort!!!
Grüße,
Steve
Zitat von SonnenstevieAlles anzeigenDu schreibst von Deinem Kaufpreis ab, also von den 49.000 €. Die verteilst Dudann auf 18,5 Jahre.
Viele Grüße
Stevie
Hi Stevie,
ist das definitiv so? Gibst da eine Gesetzesstelle?
Bin grad dabei eine Anlage aus 2010 zu erwerben und möchte da Abschreibungsvorteile (Sonderafa+AfA) nutzen.
eine pv-anlage hat eine nutzungsdauer mit 20 jahren(oder 240 monate). du darfst die bisherige laufzeit von der nutzungsdauer abziehen und die verkürzte laufzeit verwenden.
Zitat von Eisbaer
Kann ich dann auch noch die Vorteile der SonderAfA (20%) nutzen, wenn ich die Anlage vom Vorbesitzer abkauf?
Wenn dieser jetzt schon eine SonderAfA hatte oder geht das nur wenn man eine Anlage direkt vom Installateur kauft?
SonderAfA ist ja eine einmalige Sache, oder (innerhalb der ersten 5 Betriebsjahre der PV Anlage)?
Danach greift die normale Abschreibung (degressiv/linear).
Du kannst gerne §7g EStG mal googeln - und wirst (schon seit gefühlten Ewigkeiten) nicht mehr die Anforderung an "neue Wirtschaftsgüter" finden.
Du kannst die Vorschrift dann noch 10 bis n (mit n aus dem Bereich der positiven natürlichen Zahlen) mal lesen - und wirst auch sonst nichts finden, was Dich an der Inanspruchnahme der Sonder-AfA hindern würde.
Ich habe ein Haus mit PV-Anlage gekauft.
Die PV Anlage war im Gesamtkaufpreis eingeschlossen.
So wie es gerade aussieht bekomme ich vom Vorbesitzer keine Rechnung über die PV Anlage, da es leider zu ein paar Indifferenzen beim Hauskauf kam.
Ich habe nur eine Rechnungskopie des Installateurs an den Vorbesitzer.
Das wird mir aber für die Abschreibungen nichts bringen oder?
Ist der Vorbesitzer verpflichtet mir eine Rechnung auszustellen?
Was kann ich tun wenn die RE an den Vorbesitzer nicht vor dem Finanzamt gilt?
Unschön. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Die Rechnung vom Vorbesitzer ist weitgehend nutzlos.
Man kann nur den Verkehrswert der beiden Objekte ermitteln (was nicht ganz leicht und unter Umständen auch nicht ganz billig ist), und dann den Gesamtkaufpreis im Verhältnis der Verkehrswerte aufteilen.
Die Problematik wird umso größer, je weiter der tatsächliche Kaufpreis von einem "Verkehrswert" entfernt ist.
Ggf. muss man hier mal mit dem FA an einen Tisch, und "Einvernehmen" über die anteiligen AHK der Anlage erzielen.
(Ob so ein Gespräch etwas für den Laien ist, kann ich nicht beurteilen; möchte meine Skepsis aber auch nicht geheim halten.)
Hat jemand schon mal einen Kaufvertrag für eine gebrauchte Photovoltaik Anlage, die vor dem Finanzamt gilt, aufgesetzt?
Gibt es sowas im Internet?
Dann würde ich das bei der Hausübergabe (richtig!!! ist noch nicht übergeben worden aber schon bezahlt) und Zählerablesung von dem Vorbesitzer unterschreiben lassen.
ZitatUnschön. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Sehe ich ähnlich, vor solch "großen Sachen" sollte man sich schon vorab etwas informieren
siehe auch im Thread "Gewerbe in Bayern"
ZitatOh, da seh ich schon Probleme
Ist das alles schon fix? Besser wäre es gewesen die PV-Anlage extra zu erwerben (etwas teurer und Haus etwas billiger wäre schon vorteilhaft :wink: ).
Wie willst du den Wert der Anlage bestimmen und die Anlage abschreiben? Habt ihr über die Anlage gesprochen (was die kosten soll)? Stell doch mal die Daten der Anlage rein (Inbetriebnahmedatum, Größe, Volleinspeisung, wenn du Lust hast auch die technischen Eigenschaften).
Ich kenne das nur so, dass in dem Kaufvertrag über das Haus eine entsprechende Aufteilung des Kaufpreises auf a) Grundstück mit Haus und b) Fotovoltaikanlage gemacht wird. Dieses wird schon allein deswegen gemacht, da solche Dinge wie erworbenes Inventar, Fotovoltaikanlage nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Bei der Höhe der Grunderwerbsteuer von 5 % kann dann schon schnell ein erheblicher Betrag zusammen kommen. Als Nebeneffekt hat man ja auch gleich den Kaufpreis der Fotovoltaikanlage.
MfG
TLX