Hallo,
sorry für die Frage (bin auf diesem Gebiet ziemlich neu kann ich, um meinen Gewinn zu schmälern (ich habe im Jahr 2005 die Mwst-Rückerstattung vom Kauf der Anlage erhalten und somit einen zu hohen Gewinn erwirtschaftet), eine Rückstellung bilden um diese dann innerhalb der Frist an anfallenden Zinsen bzw. Tilgungsraten "aufzulösen"? Oder funktioniert die Sache mit den Rückstellungen nur beim Kauf von materiellen Gütern?
Grüße und Danke,
Marc