Hallo,
es gibt immer wieder kleine Wechselrichter, die man teilweise sogar einfach in ne Schukodose steckt (ok, das muss nicht unbedingt sein). Aber trotzdem stellt sich mir die Frage ist sowas (abgesehen davon, dass man ein paar Cent pro paar kWh weniger bekommt ) eigentlich erlaubt, wen man es vernünftig anschließt?
Danke und
Viele Grüße
Jens
Einspeisen ohne Anmeldung und Extrazähler erlaubt? Plug&Play
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Hallo Jens,
zum Punkt erlaubt oder nicht erlaubt gehen hier die Meinungen im Forum deutlich auseinander. Anmelden kannst Du sowas beim EVU z.Zt. wohl noch nicht. Technisch gesehen funktioniert so eine Anlage und Du sparst den in Dein Hausnetz eingespeisten Strom in voller Höhe, da Du diesen nicht mehr über Deinen EVU zukaufen brauchst.
Das von Dir verlinkte System halte ich persönlich für zu teuer.
Vor einer Anschaffung rate ich Dir Dich hier im Forum "schlaukundig" zu lesen. Mit Strom sollte man in jeder Richtung verantwortungsvoll umgehen,- sowohl beim Verbrauch als auch bei der "Produktion".
Nutze mal die Suchfunktion mit den Stichworten Powerjack, GTI, Grid Tie Inverter, Plug and Play. Da wirst Du sicher Informationen erhalten die schon die meisten Fragen ansprechen oder sogar beantworten.Gruß Mike
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In die Steckdose stecken ist nicht zulässig, da dann der Leitungsschutz ausgehebelt wird (Sicherung). In den Threads, die du per SuFu finden kannst, gibts auch schöne Grafiken zur Erklärung. Die Anlage muss in der Hausverteilung fest angeschlossen werden.
Außerdem begehst du Steuerhinterziehung und betrügst deinen Stromanbieter, wenn dein jetziger Bezugszähler rückwärts dreht. Denn bei Überschuss speist du ins Netz ein und senkst damit deine Stromrechnung über den Eigenverbrauch hinaus, in der auch Steuern und Abgaben enthalten sind.
Also mindestens einen Bezugs-Stromzähler mit Rücklaufsperre brauchst du (den überschüssigen Strom verschenkst du dann), und dazu musst du mit dem VNB Kontakt aufnehmen. Der wird dann fragen, warum, und so kommst du nicht um eine Anmeldung herum.
Und wenn du eh anmelden musst, kannst du gleich einen Zweirichtungszähler und einen Ertragszähler einbauen und richtig Eigenverbrauch machen.Sonnige Grüße
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Auch wenn es andere Stimmen gibt, kommen wir hier überwiegend zu dem Ergebnis, dass es technisch geht, aber nicht erlaubt ist. Aber: Es wäre in gewissem Umfang wünschenswert und da kannst du dann - wenn meine Petition https://www.photovoltaikforum.…n-eingereicht-t78285.htmlfreigeschaltet ist - mithelfen, dass vielleicht etwas geändert wird.
Die Hoffnung stirbt zuletzt...
sunraven
PS: vielleicht sollten die Miniwechselrichter-Anbieter einmal die umweltpolitischen Sprecher der Parteien zu einer zweiwöchigen Informationsreise nach Hawaii einladen. Das wäre vielleicht ein Argument von Gewicht. -
Zitat von plottermeier
es gibt immer wieder kleine Wechselrichter, die man teilweise sogar einfach in ne Schukodose steckt (ok, das muss nicht unbedingt sein). Aber trotzdem stellt sich mir die Frage ist das eigentlich erlaubt, wen man es vernünftig anschließt?
Dass du dir diese Frage überhaupt stellst, liegt vermutlich nur daran, dass du schon gewisse Vorkenntnisse zu haben scheinst.
Auf der Website des Herstellerst finde ich auf den ersten Blick nicht den geringsten Hinweis darauf, dass das irgendwie problematisch oder gar illegal sein könnte. Ein Laie, der davon hört und sich auf dieser Seite umsieht, wird nicht im Traum darauf kommen, dass das illegal oder problematisch sein könnte und sich das Ding einfach kaufen und betreiben wie jedes andere elektrische Gerät auch.Das jetzt mal ganz neutral und ohne Wertung geschrieben.
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unwissenheit....
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Gut versteckt in der Broschüre (unter Downloads > Broschüre MiniJoule) findet sich dann doch noch folgender Satz:
"Achtung! Bei Verwendung des Produktes sind die jeweils geltenden nationalen Rechtsvorschriften,
die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und die vertraglichen Bestimmungen
des Stromlieferanten des Hausanschlusses und daraus evtl. folgende Beschränkungen zu
beachten! Insbesondere ist der Anschluss mit dem Netzbetreiber abzustimmen und darf nur
durch einen eingetragenen Elektro-Installationsbetrieb erfolgen."Auch interessant ist folgende Aussage (unter Downloads > Übersicht Installation)
"bis zu 3 miniJOULE
können nach niederländischen
Anschlussbedingungen
direkt
an einer Steckdose
angeschlossen werden." -
Zitat von Nutzer86
Auch interessant ist folgende Aussage (unter Downloads > Übersicht Installation)
"bis zu 3 miniJOULE
können nach niederländischen
Anschlussbedingungen
direkt
an einer Steckdose
angeschlossen werden."
Die Niederländischen Vorschriften habe ich gerade von Herr Steinau von Minijoule erhalten und lasse sie gerade übersetzen für diejenigen als Argument für Petition bzw. Musterprozess. Sinngemäß steht da wohl drin, dass die allgemeinen Anschlussvorschriften bis 600 Watt nicht gelten.
Bei minijoule gibt es wenigstens überhaupt einen Hinweis, dass es problematisch sein könnte. Bei vielen Angeboten aus der Ebucht fehlt das ganz.
sunraven -
wenn irgendein Schrott in ebay verkauft wird, ohne daß der Verkäufer auf irgendetwas hinweist, dann entbindet das den Käufer doch nicht von seiner Pflicht die geltenden Vorschriften zu beachten
die "niederländischen Vorschriften" sind in Deutschland so uninteressant wie sonst noch was
in dem Land darf man auch allerhand rauchen, deshalb darf man das bei uns noch lange nicht -
Zitat von jodl
wenn irgendein Schrott in ebay verkauft wird, ohne daß der Verkäufer auf irgendetwas hinweist, dann entbindet das den Käufer doch nicht von seiner Pflicht die geltenden Vorschriften zu beachten
die "niederländischen Vorschriften" sind in Deutschland so uninteressant wie sonst noch was
in dem Land darf man auch allerhand rauchen, deshalb darf man das bei uns noch lange nichtUnter Umständen gilt aber auch ein EU-Recht, auf welches man sich als Deutscher stützen kann. Das Stromnetz in den Niederlande wird sich vom Aufbau her nicht groß vom Deutschen unterscheiden. Hier sollte man im Sinne der Gleichberechtigung innerhalb der EU bei einer Klage ansetzen. Schließlich ist der Anschluss nach Vorgabe der EVU von einer Kleinanlage in Deutschland, erheblich teurer als in der Niederlande, bedingt durch zusätzliche ENS und andere Bauteile. Schließlich bekomme ich ein irgendwo in der EU gekauftes Auto, auch ohne zusätzliche Kosten in Deutschland zugelassen.
Und ganz nebenbei ist der Gebrauch von "allerhand Rauchware in Deutschland auch nicht strafbar,- der Handel genau wie in der Niederlande schon.
Gruß Mike