Hallo Besitzer von Altanlagen,
ich habe heute meine Versicherung neu ausgehandelt. Da sich die Anlagenpreise stark gesunken sind, konnte die Versicherungssumme abgesenkt werden und der Beitrag um 35% reduziert werden.
Sonnige Grüße
braunerbaer
Hallo Besitzer von Altanlagen,
ich habe heute meine Versicherung neu ausgehandelt. Da sich die Anlagenpreise stark gesunken sind, konnte die Versicherungssumme abgesenkt werden und der Beitrag um 35% reduziert werden.
Sonnige Grüße
braunerbaer
Hallo,
ich möchte meine Altanlage mit 8,4 KWp von 2009 (Kosten damals 30.000 €) ebenfalls neu versichern. Da ich weitere Verträge bei der R&V habe, habe ich mir von der R&V ein Angebot eingeholt. Der Vertreter sagt, dass zur Beitragsermittlung immer der damalige Anschaffungswert herangezogen wird und nicht der Zeitwert oder der Wert einer Wiederbeschaffung. Eine vergleichbare Anlage würde heute nahezu die Hälfte Kosten. Ist die Aussage des Vertreters richtig?
Grüße
Franz
Ja - das Thema wurde schon häuiger hier im Forum sehr ausführlich diskutiert! Bei der Reduzierung von Versicherungssumme (und Beitrag) kommt es sehr darauf an, wie die Versicherungsbedingungen und die Fragestellung im Antrag formuliert ist.
Eine Reduzierung der Versicherungssumme ohne vertraglich festgelegten Unterversicherungsverzicht ist nicht anzuraten!
also ich habe meinen Beitrag um 40 % senken lassen da die Preise um 50% gesunken sind seitdem ich meine anlage instaliert habe und dann sehe ich das nicht ein wenn ne anlage damals 214000 euro gekostet hat jetzt noch 112000 euro kostet
wird bei nem brandfall oder so mir die versicherung nicht 214000 euro auszahlen
Hallo,
die Aussage ist falsch. Die Beitragsermitlung sollte sich immer nach dem Wert einer Wiedergeschaffung richten.
sonnige Grüße
Zitat von Franz66Alles anzeigenHallo,
ich möchte meine Altanlage mit 8,4 KWp von 2009 (Kosten damals 30.000 €) ebenfalls neu versichern. Da ich weitere Verträge bei der R&V habe, habe ich mir von der R&V ein Angebot eingeholt. Der Vertreter sagt, dass zur Beitragsermittlung immer der damalige Anschaffungswert herangezogen wird und nicht der Zeitwert oder der Wert einer Wiederbeschaffung. Eine vergleichbare Anlage würde heute nahezu die Hälfte Kosten. Ist die Aussage des Vertreters richtig?
Grüße
Franz
Bedingungsauszug eines Anbieters:
Versicherungswert ist der Neuwert.
a) Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
Hier kann gerechnet und verglichen werden und mit einem Qualitätsfilter (Lupe) können Risiken ein/ausgeschlossen werden.
Neben Beitragsunterschieden können u. a. diese Leistungsunterschiede/-einschränkungen/-verbesserungen möglich sein
Inkl. Ausfallentschädigung
> Je Ausfalltag und kWp: 2 EUR pro Tag / SB: 3 Ausfalltage max. 3 Monate
> Haftzeit 6 Monate; Tagesentschädigung 2,50 EUR je kWp
> Haftzeit 3 Monate; Tagesentschädigung 2,00 EUR je kWp
Montageversicherung inkl. Ja/nein – wie wichtig?
Mitversichert könnten/sollten sein
> Brand, Blitzschlag
> Sturm und Hagel
> Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
> Diebstahl, Vandalismus, Vorsatz durch Dritte
> Kurzschluss, Überspannung
> Konstruktions-, Material- u. Ausführungsfehler
> Tierverbiss
> Verzicht auf Blitzschutz-Anlagen
> Landwirtschaftliche Betriebe versicherbar
> Für einen 10%-igen Zuschlag kann das Erdbeben-Risiko mitversichert werden.
> Versicherbar sind nur Anlagen, die von einem Fachbetrieb nach anerkannten Regeln der Technik installiert und abgenommen sind (keine Selbstmontage). Betreiber/Nutzer der Anlage ist nicht der Hersteller oder Lieferant
Die Selbstbeteiligung für die Ausfallentschädigung beträgt:
SB: 0-10 kWp = keine
SB: 11-50 kWp = 1 Tag
SB: 51-100 kWp = 1 Tag
SB: 101-200 kWp = 2 Tage
SB: 201-300 kWp = 2 Tage
Zitat von ADDIT
...
Hier kann gerechnet und verglichen werden und mit einem Qualitätsfilter (Lupe) können Risiken ein/ausgeschlossen werden.
...
Wo ist eigentlich hier?
sorry - hier: https://www.addition24.de/2698b629f6_photovoltaik.html