ZitatAlles anzeigenMit der Verordnung werden die Betreiber von Verteilernetzen verpflichtet, die
erforderlichen Nachrüstungen innerhalb von drei Jahren durch von ihnen
beauftragte Fachkräfte auszuführen. Die Betreiber der PV-Anlagen werden
verpflichtet, die Nachrüstung zu ermöglichen und ggf. erforderliche
Informationen zu liefern...
Die Kosten für die technische Umrüstung werden auf eine maximale Höhe von
170 Millionen Euro geschätzt. Für den vorgeschlagenen Nachrüstungsprozess
werden außerdem administrative Kosten von ca. 20 Millionen Euro bei den
Betreibern von Verteilnetzen entstehenden..
Bei der Übernahme der Kosten gäbe es die Alternative, dass die Betreiber von
PV-Anlagen selbst die Kosten für die Nachrüstung tragen.. Mit dieser Variante würde zwar eine
zusätzliche Kostenbelastung für den einzelnen Stromkunden entfallen, der Nachrüstungsprozess würde
sich jedoch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entscheidend verzögern, da
zahlreiche Betreiber von PV-Anlagen die Nachrüstung auf eigene Kosten
zunächst verweigern würden....
Betreiber von PV-Anlagen hätten zwar bei eigener Kostentragung ein großes
Interesse an einer kosteneffizienten Umrüstung. Auf der anderen Seite
entfielen Synergieeffekte, die im Falle einer Steuerung der Umrüstung durch
den Betreiber von Verteilernetzen bestehen. So können die Betreiber von
Verteilernetzen durch Sammelaufträge oder Rahmenverträge geschulte
Installateure zu günstigeren Konditionen gegenüber einem einzelnen Betreiber
von PV-Anlagen beauftragen.
Interessante Kostenberechnung Bin ja mal gespannt, ob die Netzbetreiber das möglichst preisgünstig machen, oder da gleich ein eigenes Geschäft draus machen.
Die Kostenübernahme wurde also weise mit der Dringlichkeit begründet, Rechtsfragen haben da wohl keine rolle gespielt