Hallo,
mit der Präsentation der Änderungspläne zur EEG-Solarstromförderung haben die beiden Bundesminister am heutigen Mittag ebenfalls ihre grundsätzliche Lösung für die Nachrüstung von PV-Anlagen bezgl. der Vorgaben zur Frequenzhaltung veröffentlicht.
Demnach sollen die Kosten für die Nachrüstung der rund 300.000 PV-Anlagen ab 10 kWp Leistung in den kommenden Jahren jeweils zur Hälfte auf die EEG-Umlage und die Netznutzungsentgelte umgelegt werden.
Anlagenbetreiber sollen keine Kosten tragen müssen. Gesetzlich verpflichtet und somit verantwortlich für den Prozess der Nachrüstung werden die Netzbetreiber. Anlagenbetreiber erhalten eine Mitwirkungspflicht, wenn sie diese verletzen, verlieren sie den EEG-Vergütungsanspruch für die entsprechende Anlage.
Gruß Elektron