Hallo,
die Einspeisevergütung soll ja zum 9.3. auf 19,5ct/kWh für kleine Dachanlagen gesenkt werden. Eine separate Eigenverbrauchsvergütung soll es nicht mehr geben.
Dadurch wird Eigenverbrauch immer interessanter.
Jetzt frage ich mich jedoch wie das ganze steuerlich, insbesondere umsatzsteuererrechtlich behandelt wird.
Bisher war es ja so, dass zunächst so gerechnet wird, als ob der komplette Strom eingespeist wird. Der EVB wurde dann zu 16,x ct/kWh + USt zurückverrechnet.
Da es keine EVB Vergütung mehr gibt, dürften die 16,x ct als Basis auch hinfällig sein, oder?
Wie läuft das jetzt?
Ich speise nur den Überschuss ein und bekomme dafür die entsprechende Einspeisevergütung. Die Anlage produziert aber auch Strom den ich selbst verbrauche. Da die Vorsteuer für die Anschaffung von FA erstattet wird, sind ja die Erträge auch umsatzsteuerpflichtig. Ich gehe also davon aus, dass für jede selbst verbrauchte kWh entsprechend USt anfällt, oder?
Ist das jetzt überhaupt schon zu beantworten oder muss man da auf entsprechende Infos von den Finanzämtern warten?
Viele Grüße.
Sebastian