Hallo zusammen,
wir haben heute ein Angebot zur Installation einer PV Anlage bekommen.
Aktuell ist die Situation wie folgt:
Im 1. OG besteht ein ca. 50 Jahre alter Zählerschrank mitsamt Unterverteilung. Dieser Schrank ist in einer relativ engen Abstellkammer wo im Prinzip nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Erweiterung bestehen.
In Zukunft soll das ganze so aussehen:
Der Wechselrichter, sowie der Zählerschrank für alle Zähler soll im Keller neben dem Hausanschlusskasten untergebracht werden. Die Unterverteilung soll im 1. OG in der Kammer bleiben.
Das bedeutet, dass im Keller ein neuer Zählerschrank für einen Zweirichtungszähler, den Solarzähler sowie einen Rundsteuerempfänger installiert werden muss.
Nun möchte der Solarteur auch die Unterverteilung im 1. OG neu machen, da dies angeblich nach heutigen Regelungen nicht mehr zulässig sei und die Stadtwerke das so nicht abnehmen würden.
Ich bin der Meinung, dass die alte Unterverteilung bestehen bleiben kann. DIe ist zwar alt, aber funktionsfähig. Das ein neuer Zählerschrank hermuss sehe ich ein.
Jetzt zu den Fragen:
1. Können die Stadtwerke wirklich die Abnahme bzw. den Anschluss der Anlage verweigern, wenn ein neuer Zählerschrank im Keller, dann aber eine alte Unterverteilung im 1. OG besteht?
2. Ist es wirklich zwingend erforderlich die Unterverteilung zu erneuern?
3. Für die Installation von Zählerschrank und neuer Unterverteilung sind ca. 2000EUR netto (20 Monteurstunden + Material) angesetzt worden. Haltet ihr das für angemessen?
4. Aus dem Angebot geht leider nicht hervor, was nur der Zählerschrank kostet, da werde ich nochmal nachfragen. Was haltet ihr da für angemessen?
Viele Grüße.
Sebastian