Aus den aktuellen Solarthemen (Nr. 359):
Das Baugesetzbuch wurde im Juni novelliert, doch bis die BauNVO ebenfalls novelliert ist, sind PV-Anlagen in Wohngebieten laut Bundesrecht derzeit eigentlich grundsätzlich unzulässig.
In NRW und Baden-Würtemberg sowie in Thüringen wurde von Landesseite "verfügt", dass PV genehmigungsfrei ist, aber es ist fraglich, ob das ohne Änderung der (Bundes-)BauNVO überhaupt gerichtsfest wäre!! Sogar Bestandsanlagen sind strenggenommen illegal, da laut derzeitiger Rechtslage der Betrieb eines Gewerbes in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt ist.
In Niedersachsen (Sibbesse) hat ein Anlagebetreiber eine Baugenehmigung beantragt und darf die Anlage nun nicht bauen. Der Landkreis: "Wenn jemand einen entsprechenden Antrag stellt, müssen wir den ablehnen."
Die Novelle der BauNVO tritt frühestens Sommer 2012 in Kraft, vorher gilt: Auf keinen Fall nach einer Baugenehmigung für eine PV-Anlage fragen!!!