Einspeisung EWE
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Also ich habe mehrere Probleme mit schreiben an die Geschäftsführung lösen können. jodl: Wie oft hast du es erfolglos probiert?
.....offenbar gar nicht und es ist nur die Erwartungshaltung, dass es nichts bringt.
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Guten Tag in die Runde! EWE ist der letzte Laden ! Ich warte seit Januar auf die Jahresabrechnung. Trotz 4 maliget Übermittlung der Stände null Reaktion! An der Hotline wird man noch verhöhnt....
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Guten Tag in die Runde! EWE ist der letzte Laden ! Ich warte seit Januar auf die Jahresabrechnung. Trotz 4 maliget Übermittlung der Stände null Reaktion! An der Hotline wird man noch verhöhnt....
und warum schreibst du deinem Kunden dann keine Rechnung ?
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Ähm ich bin der Einspeiser. Und hätte gerne fürs FA ne Abrechnung. Die EWE wird ja wohl jemanden haben, der sicher im Zahlenstrahl von 1-1000 und die Grundrechenarten beherrscht....
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Du verkaufst etwas, also Strom. Dafür bist Du selbstverständlich berechtigt, eine Rechnung zu stellen!
Sollte jeder so machen, stell Dir mal vor für Deinen Bezugsstrom würdest Du selbst die Rechnung stellen, der VNB würde sich totlachen.
Bei der Einspeisung bist Du Verkäufer und der VNB Rechnungsempfänger, also schreibe eine ordentliche mit angemessenem Zahlungsziel und ggf. Mahnwesen.
Viel Erfolg!
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Ähm ich bin der Einspeiser. Und hätte gerne fürs FA ne Abrechnung.
dann schreib halt eine.
Die EWE wird ja wohl jemanden haben, der sicher im Zahlenstrahl von 1-1000 und die Grundrechenarten beherrscht....
weil du selber das nicht beherrschst oder was ?
Leute gibts wie Grießknödel ....
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Es ist gut möglich dass sie dir "schnell" ne Abrechnung erstellen sobald eine Rechnung von dir eintrudelt.
Ich warte seit Januar auf die Jahresabrechnung.
Mir ist kein rechtlicher Anspruch darauf bekannt.
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Es ist aber im EEG die Verpflichtung des die Pflicht des Betreibers zur Lieferung der relevanten Daten bis 28.2. des Folgejahres geregelt. Das legt die Gutschrigterstellung durch den VNB nahe, die ja auch üblich ist.
Zitat§ 71 Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber
1. bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen
Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung
stellen,
Die Pflicht der Rechnungsstellung durch den Betreiber ergäbe sich aus dem Lieferantenverhältnis. Ausgehebelt wird dies durch das EEG jedenfalls nicht.
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Wie ging es weiter?
2020-03-27 Brief// Ich an EWE: Ich bestehe auf monatl. Abschläge! neue Frist für Abschlagseingang (2020-04-15)
2020-04-07 Brief// EWE an mich: Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister fehlt
2020-04-15 Brief//Ich an EWE: Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister erneut per Brief und E-Mail übermittelt
2020-05-26 CHAT// EWE und ich: Antwort von Fachabteilung leider ausstehend. Wurde als erneute Beschwerde aufgenommen. Ich soll eine weitere Woche warten. Grundsätzlich ist es egal ob man Briefe schreibt oder E-Mails. Beides wird bearbeitet, E-Mails jedoch schneller.
Wie ging es weiter?
2020-06-02 Brief// EWE an mich: Änderungsmitteilung Einspeiseabschläge folgen zum 15. Juni
So weit so gut. Hätte ich nicht gedacht. Bleibt nur noch die Frage ob diese "Servicekosten Strom" zumutbar sind?
Eine Frechheit in Anbetracht der Verschleppung durch die EWE Netz GmbH, aber sicherlich nur einmalig fällig.