update: gerade 3 netten beamten des FA mein anliegen geschildert-->auskennen tut sich anscheinend keiner, ich soll eben das Verf 24 Formular ausfüllen und am besten persönlich vorbei schaun...naja ich erwart mir nix werd aber mal einen sprung vorbei machen am donnerstag
Steuernummer für PV-Anlage Österreich
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Ich denke du solltest gleich alle 3 Formulare mitnehmen
Verf 24 (Firmenanmeldung)
U12 Formular (Vorsteuer)
U15 (UID-Nummer) -
ja danke, werd ich machen obwohl ich mich da beim ausfüllen bei ein paar sachen net auskenne..bin techniker und kein zahlendreher?!
aber die werden mir schon helfen, falls sie können und wollen-werd euch auf dem laufenden halten.weiß jz jemand wie das ganze bei den pauschalierten landwirten aussieht, vor allem wenn eigenverbrauch unter 50%??
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Wenn ich mich nicht irre, genau so wie bei dir:
Wird als Gewerbebetrieb gehandhabt (Kleinunternehmer): 20 % Umsatzsteuer, voller Vorsteuerabzug
für die Einkommenssteuer: Einkünfte aus Gewerbetrieb, Einnahmen-AusgabenrechnungLG Vollmilch
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du meinst eher "theoretisch" so wie bei mir..bin ja gespannt mit welchem wrgument sie mir dass verwehren wollen??
zusammenfassend sollte das alos so aussehen:
Fall A:
pauschalierter LW, Eigenverbrauch größer 50%--->kein vorsteuerabzug, bekommt aber den tarif mit +12% aufschlag, keine weiteren erschwernisse da er ja pauschaliert ist.Fall B:
pauschalierter LW, Eigenverbrauch kleiner 50%--->Kleinunternehmer, Tarif +20% -
Hallo Black!
Genauso ist es.
Zu Fall B: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Photovoltaikanlage, die Landwirtschaft bleibt pauschaliert. Für die PV vierteljährlich die UST abliefern und am Jahresende EST - Erklärung abliefern. Normal keine Gefahr, dass EST anfällt, da die Afa, die Kreditzinsen, Versicherung, Zählermiete, Dachmiete .... berücksichtigt werden.
Wie das für Nichtbauern auschaut, kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass auch für Privatpersonen ohne Probleme eine UID - Nummer zu bekommen sein wird.
Schöne Grüße Sepp
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ok das klingt logisch,
d.h. die 20% muss ich sowieso fix vierteljährlich abliefern und in die EST-Erklärung kommt dann in die berechnung als "stromeinnahme" der reine netto-wert, also bei mir die 29,45ct oder?
wenn ich jz grob rechne bleiben mir dabei bei der est folgendes übrig:
2100€(stromeinnahmen netto 29,45ct)
- 750 (Afa-netto)
- 100 Versicherung
- 150 Kreditzinsen
- 25 Zählermiete
=1075€ GewinnDachmiete hab ich jz mal weggelassen, könnte man aber machen...
Da ich auch einen normalen Job habe fliessen dann Quasi die 1075€ gewinn in meine EST ein oder?sollte aber das kraut nicht fett machen da ich ja das zigfache davon verdiene??
sozialversicherung oder so muiss ich ja net extra anmelden da ich eh einen job habe oder? -
Sollte es mit dem FA was werden, so kann ich die EasyCash&Tax als Buchungsprogramm für PV empfehlen.
Das gibt auch die AT Forumlare für U30 (Vorsteuer) U1 (Jahresumsatzsteuer) und E1a (Einkommensteuer)
Damit sollte die PV Buchhaltung kein Problem sein, in meinem Umfeld verwenden es mehrere Kollegen für PVKilly
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Wie das für Nichtbauern auschaut, kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass auch für Privatpersonen ohne Probleme eine UID - Nummer zu bekommen sein wird.
Ich habe für meine 4 PV Anlagen ( 3 Volleinspeiser und 1 Überschusseinspeiser - 12000 kWh Jahresertrag ) die UID Nummer.
Bin Privat, keine Firma. -
Hi black,
bin kein Experte, aber du hast hier zwei Spezialfälle die sich ein Steuerberater anschaun sollte.
ad 1.) als Nebenerwerbsunternehmer halbiert sich dein Gewinn und verdoppet ca. die Amortisationszeit. Bei dir grob geschätzt von 15 auf 30Jahre -> du kommst so nie über die 0-Linie. Hier möglichst kein Unternehmer zu werden und unter Eigenbedarf zu fallen erscheint mir günstiger.
ad 2.) Wenn dein Onkel die Anlage im Rahmen seiner LW-Pauschalierung betreibt, hat er einige Vorteile. Die Anlage auf 2xEigenverbrauch auszulegen erscheint mir günsiger. Sichergestellt sollte sein, dass seine Pauschalierung nicht gefährdet ist.
LG Gernot