Moin Weidemann,
ich hab grad mal ins EEG geschaut. Dort findet sich keine Formulierung, was bei einem Verstoß gegen eine der Verpflichtungen geschieht. Also kann man wohl davon ausgehen, dass es ohne Konsequenzen bleibt?
Konsequenzen hat es nur bei Anlagenbetreibern die die Direktvermarktung gewählt haben. Aber auch hier, verlieren sie nicht den Anspruch auf die Vergütung, sondern fallen nur in die "normale Vergütung" zurück.