Hallo,
ich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Stimmt das oder ist das ein Gerücht.
Wie ist das wenn der Brand durch die Photovoltaikanlage ausgelöst wurde
Hallo,
ich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Stimmt das oder ist das ein Gerücht.
Wie ist das wenn der Brand durch die Photovoltaikanlage ausgelöst wurde
Zitat von servusAlles anzeigenHallo,
ich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Stimmt das oder ist das ein Gerücht.
Wie ist das wenn der Brand durch die Photovoltaikanlage ausgelöst wurde
das fragst du am Besten den von dem du es gehört hast, der muß das dann ja wissen
Gruß,
jodl
Zitat von servusHallo,
ich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Stimmt das oder ist das ein Gerücht.
Ja!
Zitat von servusWie ist das wenn der Brand durch die Photovoltaikanlage ausgelöst wurde
Ich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Zitat von servusich habe gehört, wenn das Haus abbrennen sollte das die Brandversicherung nicht zahlt, weil eine Photovoltaikanlage installiert ist.
Dann müsste in den Versicherungsbedingungen stehen (mal schlacksig ausgedrückt): "Es erfolgt im Brandfall kein Ersatz, sofern das Objekt mit einer PV-Anlage belegt ist."
Derartige Versicherungsbedingungen kenne ich (noch) nicht.
Man sollte allerdings die Belegung mit einer PV-Anlage dem Gebäudeversicherer melden, damit er über diese bauliche Veränderung informiert ist und selbst einschätzen kann, ob dafür ein Risikozuschlag erforderlich wird. Schließlich möchte man ja keine Nachteile im Schadensfall haben, weil man seinen versicherungsvertraglichen Pflichte nicht nachgekommen ist!
ZitatWie ist das wenn der Brand durch die Photovoltaikanlage ausgelöst wurde
Dann trägt beim eigenen Dach die über die PV-Anlage informierte Gebäudeversicherung den Schaden oder bei einem fremden Dach die Betreiberhaftpflichtversicherung des Anlagenbesitzers.
Hallo Bento,
die Betreiberhaftpflichtversicherung sollte in dem Falle zunächst aussenvor bleiben! Richtig wäre es, zunächst die Gebäude-Feuerversicherung in Anspruch zu nehmen, da hier in aller Regel eine Neuwertversicherung vorliegt - und die Frage eines möglichen Verschuldens nicht zu klären ist. Die Gebäude-Feuerversicherung kann dann (unter bestimmten Voraussetzungen) beim PV-Anlagenbetreiber/Betreiberhaftpflichtversicherung einen Regress durchführen. Sofern dieser nach Sach- und Rechtslage erfolgreich durchgesetzt werden kann, wird hierbei allerdings die Entschädigung lediglich auf Zeitwertbasis abgerechnet!
Viele Grüße
Hallo mkvm,
danke für den Hinweis!
Und wieder was dazu gelernt!
Das würde dann aber bedeuten, dass die Gebäudeversicherung auf der Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert "hängenbleibt". Bestünde denn dann nicht die Gefahr, dass sie sich mit dem fehlenden Betrag beim Anlagenbetreiber schadlos hält?
...nein, denn die Haftung per Gesetz ist ja prinzipiell auf "Zeitwertbasis"!......
Im Grunde stellt eine PV-Anlage auf einem Hausdach keine Gefahrerhöhung dar. Insofern kann sich daraus auch keine Obliegenheitsverletzung ergeben. Problematisch ist eher der Umstand einer möglichen Unterversicherung, sofern eine entsprechend "wertvolle" Anlage installiert wird und die Anlage weder mit einer "Allgefahrenversicherung" versichert wird, oder im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert wird und dabei die Versicherungssumme angemessen erhöht wird......
Moin,
Zitat von mkvmIm Grunde stellt eine PV-Anlage auf einem Hausdach keine Gefahrerhöhung dar.
Gibt es dafür eine Quelle, einen veröffentlichten Konsenz von den Versicherern oder gar Gerichtsurteile?
Auf diversen Internetseiten wird Gefahrenerhöhung zumindest als "kann" dargestellt, was ich auch für wahrscheinlich halte.
Gruß
fischkopp