hallo,
hab einer Firma eine kleine HP erstellt, nun meinte die Firma als Eigentümer einer PV Anlage könnte ich ja eine Rechnung erstellen damit er die Rechnung absetzen kann.
Funktioniert das überhaupt?
mfg
orfix
hallo,
hab einer Firma eine kleine HP erstellt, nun meinte die Firma als Eigentümer einer PV Anlage könnte ich ja eine Rechnung erstellen damit er die Rechnung absetzen kann.
Funktioniert das überhaupt?
mfg
orfix
Hi orfix,
bin zwar kein Steuerprofi, aber wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und die Umsatzsteuer abführen kannst, dann sollte sowas gehen. Den Rechnungsbetrag musst Du natürlich als Gewinn verbuchen.
Gruss Dirk
hallo Dirk,
danke für deine antwort, gibt es keine probleme da es ja einnahmen aus einer anderen tätigkeit sind und keine einspeisevergütung.
Wir haben ja auch keine Umsatzsteuernr.
mfg
orfix
Zitat von orfixAlles anzeigenhallo Dirk,
danke für deine antwort, gibt es keine probleme da es ja einnahmen aus einer anderen tätigkeit sind und keine einspeisevergütung.
Wir haben ja auch keine Umsatzsteuernr.
mfg
orfix
Sofern Du die Unternehmensform Einzelunternehmer gewählt hast, also keine GmbH, KG oder sonstiges, gilt für alle gewerblichen Geschäfte die gleiche Besteuerungsart. Du kannst also Rechnungen mit ausgewiesener USt. auf deinem Namen ausstellen.
Allerdings solltest Du nicht zu oft ein HP erstellen, denn dann wird es erforderllich das eingetragene Gewerbe zu erweitern.
Eine USt.-Nr. benötigt man nur für innergemeinschaftliche Geschäfte (EG).
Um nicht zu sagen, Du musst Umsatzsteuer auch auf Deine anderen unternehmerischen Leistungen zahlen, Dann auch gleich in der Rechnung gesondert ausweisen.
Hebt mich mal von der Leitung... was ist denn eine HP?
Was den "Vorschlag" angeht:
Ich gehe ja ganz fest davon aus, daß hier eine Leistung im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" erbracht wurde;
und das gewährte Entgelt völlig unstreitig (dem Grunde und der Höhe nach) als Aufwandsentschädigung anzusehen ist. Sonst hätten wir ja hier glatt einen Fall von Schwarzarbeit (wenn keine Rechnung geschrieben wird; mit all den unschönen Folgen + Risiken).
Wenn Du nun eine Rechnung schreibst (mal allen metaphorischen Verwaltungs-Schnick-Schnack wie Steuernummer, USt-ID hin oder her; der ändert ja am Sachverhalt nichts), dann
a) kann Dein Kunde zwar die ausgewiesene USt als Vorsteuer erstattet bekommen; aber vorher muss er sie ja auch (zusätzlich) an Dich zahlen; denn Du hast sie ja abzuführen. Ein Nullsummenspiel.
b) kann Dein Kunde natürlich seinen Gewinn mindern und zahlt weniger Ertragsteuern;
umgekehrt hast Du aber (grundätzlich) zu versteuern.. und es entsteht zusätzliche Steuerlast bei Dir.
Deinem Kunden muss schon klar sein, daß er Dir die natürlich vorher (zusätzlich) zahlen muss.
Das macht in dem Moment Sinn, wo die Steuereinsparung bei ihm größer ist, als Deine zusätzliche Belastung.
Selbst wenn man mal 20% Belastungsgefälle unterstellt... bleiben da am Ende doch nur Penauts liegen.
Wenn's aber denn alle Beteiligten glücklich und schön macht... dann
a) Gewerbeanmeldung.. (Änderung des Unternehmenszwecks) gepfiffen drauf. Kostet nur wieder Gebühren
b) Steuern: Aufwendungen und Erträge bzw. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einfach erfassen; als wenn es das normalste von der Welt wäre. USt ausweisen und abführen.
Auf diese Weise wäre man auch "schnell fertig".
Kann aber gut sein, daß man mit einigen Mühen dahin kommt, daß Du bzgl. dieser Leistung weder umsatzsteuerlich noch ertragsteuerlich Unternehmer bist; und es dann irgendwo (so ab §22 EStG aufwärts) eine Vorschrift gibt, wonach derartige Vergütungen (bis zu einer Freigrenze) steuerfrei bleiben.
(Ist dann aber nicht mehr mein Thema. Da muss ein waschechter Steuerfuzzi dran. Nicht mein Kerngebiet.
Insbesondere bin ich unsicher, ob in diesem Fall der Kunde die Kosten ertragsteuerlich geltend machen kann.)
THX
hallo,
vielen dank für die ausführlichen beiträge, werde dann mal starten.
mfg
orfix