Hallo liebe PV-ler,
die nachfolgende Frage brennt - so glaube ich - Vielen von uns unter den Fingern. Auch ich konnte bisher keine konrekte Antwort darauf finden.
Inbetriebnahme 5/2010 mit Volleinspeisung zu 39,14 cent / kWh.
Der monetäre Netto-Ertrag ergibt sich aus der gesamten Einspeisevergütung abzüglich persönlicher Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer fällt nicht ins Gewicht, da ein durchlaufender Posten.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, ob die Variante mit Eigenverbrauch evtl. günstiger für uns sein könnte. An anderer Stelle hier im Forum habe ich gelesen, dass sich der Eigenverbauch erst dann lohne, wenn die Volleinspeisevergütung (also 39,14 cent) abzüglich der Eigenverbauchsvergütung (22,76 cent) (Differenz = 16,38 cent) kleiner ist als der private Bezugpreis pro kWh vom EVU (nehmen wir mal 20 cent / kWh an). Das klingt auf den ersten Blick lohnenswert - doch ist dies nur eine Nettorechnung. Wenn nun durch den Eigenverbrauch die Umsatzsteuer nicht mehr zu 100% ein durchlaufender Posten ist, sondern ich auf den selbstverbrauchten Strom noch 19% USt. zahlen muss (bzw. diesen Anteil vom EVU nicht bekomme, aber dafür voll ans FA abführen muss), und ich ggf. pro selbstverbrauchte kWh auf volle 39,14 cent Einkommensteuer abführen muss - dann bin ich mir nicht mehr sicher, ob sich das nicht zum Minusgeschäft entpuppt. Ich zerbreche mir schon den ganzen Tag den Kopf darüber, was wie über wieviele Ecken besteuert, vergütet, angerechnet, abgesetzt, verbraucht, gestaffelt, umgesetzt, vergünstigt, eingespart und verrechnet wird - das ist doch echt saukompliziert blicken das denn die Finanzämter selbst überhaupt ?? *grummel*
Also meine konkrete Frage an Euch:
Wenn ich einen Teil der Energie selbst verbrauche (privat) und mich die kWh kalkulatorisch 39,14cent - 22,76cent = 16,38cent kostet . muss ich dann auf die 16,38cent nochmals Umsatzsteuer bezahlen?
Wie wirkt sich bei dem beschriebenen Modell der Eigenverbrauch auf meine Einkommensteuersituation aus? Dass ich für eine eingespeiste kWh auf die 39,14cent EkSt. zahlen muss, davon gehe ich mal aus. Aber wie ist es bei der eigenverbrauchten? Muss ich auch für eine solche auf die vollen 39,14cent pro kWh die volle EkSt. zahlen, oder nur auf 16,38cent, oder auf 22,76cent? Ich denke es geht hier um den Messbetrag.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten - vielen Dank schonmal im voraus. Mir glüht bereits die Birne
Grüssle Martin