Guten morgen,
vorab eine kleine Vorstellung, da ich eigentlich nur Leser im Forum bin, aber ich bräuchte mal die Hilfe von den Steuerspezialisten.
Meine Anlage ist auf dem Dach meiner Eltern installiert. 6,3 KW. Läuft Problemlos seit Mai 2007.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe die Sonderabschreibung von 20% im Jahr 2008 bei meiner Steuererklärung angesetzt. Da wurde mir gesagt; es gibt keine Sonderabschreibungen lt. §7 Abs,2 ESTG mehr. Diese ist im Jahr 2008 weggefallen.
Da ich keinen Ärger mit dem Finanzamt wollte, dachte ich mir, verschieb es halt auf 2009. Versuch macht klug.
Tja, dasselbe wieder. Mein Arbeitszimer wurde mir nach dem Einspruch anerkannt, meine Sonderabschreibung mit dem Hinweis; haben wir Ihnen doch schon in 2008 erklärt; wieder abgewiesen.
Meine Frage:
Hat die Dame beim Finanzamt (Münster Außenstadt) Recht oder nicht?
Wäre wirklich dankbar für eine Antwort, da ich die Sonderabschreibung nächstes Jahr nicht gebrauchen kann und es danach dann sowieso nicht mehr geht.
Viele Grüße
Matthias