habe gleich eine nette Antwort vom Solarförderverein erhalten, das wesentliche findet sich hier:
http://www.sfv.de/artikel/messeinrichtungen_.htm
So wie ich das verstehe, hat ENSO kein Recht, auf einen eigenen Zähler zu bestehen. ENSO kann dabei in die Anschlußbestimmungen schreiben was es will, es zählt immer das BGB § 448 und § 13 Absatz 1 EEG 2009, wonach Anlagenbetreiber verpflichtet sind, den erzeugten Strom zu "zählen". Der Anlagenbetreiber hat demnach das Recht, einen eigenen Zähler zu installieren. Dieser Zähler muss lediglich den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Das Problem wäre aber u.U. gewesen, daß sich der Anschluß weiter verzögert hätte. Durch die 2 Wochen habe ich schätzunsweise 170 Euro verloren!
Falls man keinen eigenen Zähler verwendet, gilt folgendes: hierbei ist darauf zu achten, dass bei wartungsfreien Stromzählern (den ich habe) kein Betrieb stattfindet und dementsprechend kein Vertrag abgeschlossen zu werden braucht! Das EVU kann aber eine Zählermiete von ca. 15 Euro jährlich einfordern.