Hallo,
bin zusammen mit meiner Ehefrau Eigentümer eines Einfamilienwohnhauses, auf dessen Dach Ende 2009 eine Photovoltaikanlage (ca. 30.000 EUR) errichtet wurde.
Damals musste alles sehr schnell gehen und wir haben den Fehler gemacht, uns für meine Ehefrau als Eigentümerin und Betreiberin der Photovoltaikanlage zu entscheiden. Ein Fehler war es, da meine Ehefrau seit Jahren nicht berufstätig war und ich nun befürchte, dass sie wegen ihrer derzeitigen Einkünfte (ca. 1.200 EUR Kapitalerträge/Jahr + ca. 3.000 EUR Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung/Jahr + ??? EUR Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Photovoltaikanlage) nicht mehr beitragsfrei in der Krankenversicherung über mich familienversichert sein könnte.
Sicherlich kann eine gewisse Steuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Sonderabschreibung nach § 7 g EStG noch erfolgen, aber wir möchten eine mögliche Lösung des Problems jetzt nicht mehr länger vor uns her schieben.
Nun meine Fragen:
1.) Wie errechnet sich eigentlich der genaue Betrag, der für die Frage, ob eine eigene Pflichtversicherung meiner Ehefrau erfolgen muss, maßgeblich ist?
2.) Wie und in welcher Reihenfolge gehen wir sinnvollerweise vor, um eine Übertragung der Photovoltaikanlage von meiner Ehefrau auf mich vorzunehmen (Finanzamt, Netzbetreiber, Kreditinstitut für KfW-Darlehen, Versicherer der Photovoltaikanlage)?
3.) Gibt es Musterschreiben/-verträge, die bei diesem Vorgehen hilfreich sein könnten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Amenophis