Hallo zusammen,
meine Anlage (Inbetriebnahme 2009) hat einen Zweirichtungszähler: Einmal für den eingespeisten Strom und einmal für den Strom, den die Wechselrichter selber verbrauchen (nachts). Die Eigenverbrauchsregelung nutze ich noch nicht.
Bisher (9 Monate) hat der Verbrauchszähler keine einzige kWh gezählt.
Ich habe hierzu mehrere Fragen (ich habe über die Suche nichts gefunden):
1. Der Netzbetreiber hat mich für den Eigenverbrauch beim Grundversorger (zufällig rechtlich mit dem Netzbetreiber verflochten) angemeldet. Daher zahle ich auch fleißig die Zählergrundgebühr. Ist das überhaupt zulässig, dass mir für so gut wie Null kWh ein seperater Tarif aufgedrückt wird? Auf eine bilanzielle Verrechnung hat sich der Netzbetreiber nicht eingelassen.
2. Ich wollte sparen und zu einem anderen Versorger mit geringerer Grundgebühr wechseln. Nun wurde ich schon zwei mal abgelehnt, weil der Netzbetreiber dem neuen Versorger einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung "Photovoltaikanlage" (mehr nicht!) geschickt hat.
Haben andere dieselben Erfahrungen? Gibt es Musterurteile o.Ä.?
Vielen Dank für Hilfe!
Thomas