Fälschungen statt echten Suntech Modulen auf dem Dach

  • Hallo Zusammen,
    ich bin leider einer der Betrieber, dem von seinen Solarteur Suntech Plagiate im Dez. 2009 aufs Dach gebaut wurden.
    Auch wenn der Solarteur nun behauptet die unterschiede seien maginal, und erwürde mir als Entschädigung eine PV Versicherung anbieten die er bezahlt, und die einen evtl. Leistungsverlust 10 absicht, kann ich das doch so nicht akzeptieren.


    Schließlich hab ich doch auch für Suntech Qualität bezahlt. Und eben auch die üblichen Leistungsgarantien zugesichert bekommen.


    Betroffen sind ei mir drei Anlagen mit jeweils rund 30 kw angeboten und bestellt wuden Suntech power 210w stp module.


    Meine Frage nun, gibt es weitere Geschädigte im Forum?
    Welche An sprüche habe ich gegenüber dem Solarteur?


    Was könnt ihr mir raten.


    Mfg


    M.

  • Moin mini31 und Willkommen!


    Handelt es sich um gefälschte Suntechmodule die in den folgenden Threads beschrieben sind?
    http://www.photovoltaikforum.c…-im-deutschen-t41250.html
    http://www.photovoltaikforum.c…bank-p327752.html#p327752

    Mit sonnigen Grüßen
    -eggis-


    "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." (Gandhi)


    SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
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  • 3 x 30 kW
    bei dieser Größenordnung würde ich zu allererst zu einem kompetenten Anwalt raten
    wenn ich z. B. eine Rolex kaufen möchte und ein chinesisches Plagiat angedreht bekomme, dann wird mir auch eine Versicherung als Entschädigung nicht reichen
    wenn ein anderes Fabrikat geliefert wurde als vertraglich vereinbart, dann würde ich auf der Lieferung des vereinbarten bestehen


    Gruß,
    jodl

  • Denke für die schnellen Antworten.
    Ja handelt sich laut dem Solarteur um ein solches Produkt. War für mich aber, da ich vorher noch keine Suntech erworben habe natürlich nicht erkennbar, und dem sogenannten Fachbetrieb ist bei der Montage ja auch nichts aufgefallen.


    Selbstverständlich werde ich mir einen Anwalt nehmen. Mir ist das Risiko viel zu groß, minderwertige Module auf dem ach zu haben, die evtl. viel früher die Leistungsfähigkeit verlieren.


    Hoffe nur hier findet sich eine Lösung in Form von Wandlung (also Plagiate runter Suntech drauf) und wenn möglich noch angemessen Schaensersatz.


    Aber wie finde ich hier einen kompetenten Anwalt für sowas?

  • Bei diesen Summen, um die es dabei geht, würde es mich überraschen, wenn am Ende des Klageweges da noch was zu holen sein wird.


    Vermutlich werden sie diese Masche auch noch bei weiteren Projekten durchgezogen haben.


    Klingt jetzt extrem opportunistisch, aber lieber schnell so viel Geld bekommen wie es geht, als am Ende der Dumme zu sein.
    Mit Titeln kann man sich ganz prima die Wohnung tapezieren, aber leider nicht mehr! * meine schmerzhaften Erfahrungen

  • Hallo mini31,
    vorweg, ich hatte dir eine PN geschickt, die du bisher noch nicht abgerufen hast. Du findest sie im Persönlichen Bereich unter neue Nachrichten.


    Ganz allgemein kann man die Sache wie folgt werten: Du hast mit dem Solarteur einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB geschlossen. Aufgrund dessen war der Solarteur dazu verpflichtet, dir eine Anlage aufzubauen, zu den Bedingungen, wie sie im Vertrag stehen. Daher ist es auch so wichtig, dass im Angebot alles genau beschrieben ist und dieses dann im Vertrag genauso festgehalten wurde.

    Gemäß § 633 Abs. 1 BGB hat der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Sachmangel ist dabei jede Abweichung der Istbeschaffenheit von der vereinbarten Sollbeschaffenheit. Dabei dürfte es rechtlich unerheblich sein, ob die tatsächliche Leistung wirtschaftlich und/oder technisch der vereinbarten Leistung entspricht. Also das ist etwa so, wenn du einen VW bestellt hast, darf der Händler dir keinen Opel mit gleicher Leistung liefern.


    Bei Modulen ist eben die Krux, dass sie sich anders wie bei Autos doch alle irgenwie ziemlich ähnlich sehen, zumindest wenn sie oben auf dem Dach verbaut sind.


    Dir jetzt einfach eine Leistungsversicherung zu geben reicht sicher nicht aus, ich wüßte auch nicht, wo der Solarteur die Module für 20 Jahre versichern will. 20 jahre sind auch eine lange Zeit und die Module sollen ja darüber hinaus halten. Wenn ich es richtig verstehe, liegt die Herkunft der jetzt gelieferten Module wohl auch im Dunkeln, die Qualität ist also nicht einzuschätzen.


    Ich würde dir raten einen Anwalt einzuschalten, der Nacherfüllung gem. § 635 BGB (also Austausch der Module durch die bestellten Module) unter Setzung einer Frist von dem Solarteur verlangt. Verstreicht die Frist fruchtlos müsste man über den Rücktritt vom Vertrag nachdenken und danach kommt erst der Klageweg.


    Beste Grüße


    Pedda

  • so einfach geht es vermutlich nicht. Die Einspeisevergütung von Dezember 2009 " hängt " quasi an den gefälschten Modulen. Beim Umtauch derselben würde die Vergütung vermutlich reduziert auf den zum Tauschdatum gültigen Fördersatz.......



    Sonnige Grüße LudgerD

    LudgerD

  • hm.. das hiesse aber, das ein Austausch eines Moduls eine sofortige Absenkung der Einspeisevergütung zur Folge hätte. Ist ja keine Erweiterung sonder eine Reparatur!
    Kann ich mir kaum vorstellen.


    Gruß
    Solux

    44x Sunlink PV Ltd. 230Wpoly an Kostal Piko 10.1 - 10,1kWp - Westdach - seit 26.07 am Netz
    3x Canadian Solar 195W + 7x JT Solar 190WMono an MasterVolt XS2000

  • spielt sich im Rechtsverhältniss zwischen Betreiber und Solateur - oder wer auch immer - ab. Hat nichts mit dem EEG und dem Rechtsverhältnis zum Netzbetreiber zu tun. Eine Reparatur ist es erst recht nicht.....



    Sonnige Grüße LudgerD

    LudgerD

  • Zitat von Solux

    hm.. das hiesse aber, das ein Austausch eines Moduls eine sofortige Absenkung der Einspeisevergütung zur Folge hätte. Ist ja keine Erweiterung sonder eine Reparatur!
    Kann ich mir kaum vorstellen.


    Gruß
    Solux


    Nein - dem ist nicht so. Siehe aktueller Bericht vom SfV unter ww.sfv.de


    Gruß
    Martin

    Gruß
    MBiker_Surfer