Hallo ,
lese mit großem Interesse die Beiträge in diesem Forum und es ist toll das so viele hier aktiv sind,insbesondere Walter und Doris sind zu loben weil sie fast zu Allem antworten und auch eine Antwort haben.
Meine Fragen heute:
A)Ich lese immer wieder von Sonderabschreibung.Was eine Ansparabschreibung nach § 7 g ist (vorziehen und dann wieder auflösen) ist mir klar ,aber bedeutet Sonderabschreibung dass man mehr als 100 % abschreiben kann. Oder ?Entschuldigt ,vielleicht bin ich naiv?
B)Wenn ich meine geplante Anlagenerweiterung auf nächstes Jahr verschiebe brauche ich dann einen zweiten Einspeisezähler (wegen der geänderten Vergütung ) ?
Mit freundlichem Gruss an Alle.Wendelin