Hallo,
beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sind bei mir noch Fragen aufgetreten, die ich hier im Forum so noch nicht gefunden habe. Vielleicht kann mir jemand kurz was dazu sagen und bis wann muss dieser Fragebogen ans Finanzamt geschickt werden, vor Inbetriebnahme der PV-Anlage oder auch nachher möglich?
- Angaben zur Gewinnermittlung: auf dem Fragebogen kann folgendes angekreuzt werden
1. Einnahmenüberschussrechnung
2. Vermögensvergleich (Bilanz)
3. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (nur bei Land- und Forstwirtschaft)
was soll ich hier ankreuzen
- Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG, sollte hier eine Erteilung der Bescheinigung zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemacht werden??? Was versteckt sich hierhinter?
Vielen Dank für euren Rat
Gruss
Solarbär24