Hallo
ich habe mir heute überlegt, ob man auf einer geschlossenen güllegrube eine nachgeführe pv-anlage installieren könnte, und die einspeisevergütung für dachanlagen bekäme.
ist das möglich, oder zähl das nicht als gebäude?
mfg
andres
Hallo
ich habe mir heute überlegt, ob man auf einer geschlossenen güllegrube eine nachgeführe pv-anlage installieren könnte, und die einspeisevergütung für dachanlagen bekäme.
ist das möglich, oder zähl das nicht als gebäude?
mfg
andres
Hallo!
Ob der Güllebehälter ein Gebäude ist, beantwortet Dir das Baurecht oder das EEG 2009 §33
(3) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen
betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen,
Tieren oder Sachen zu dienen.
Ales klar?
Hallo,
können Menschen die Güllegrube gefahrlos betreten?
Also so wie ich die Rechtsprechung verstanden habe, ist das zumindest Zweifelhaft, obwohl eine Güllegrube ja wohl zweifelsfrei zur Unterbringung und Schutz von Sachen gedacht ist, die Anlage wird auch kpl. davon getragen, warum eigentlich nicht. Sicher isses allerdings, wenn Du das Ding überdachst, aber dann iss nicht mit Nachführung.
ok, dann ist die idee nichts.
danke für die antworten.
Setz doch einen Holzschuppen auf die Grube....dann hast Du doch dein Gebäude
MIt diesem Thema habe ich mich auch schon mal beschäftigt. Es gibt ja bereits nachgeführte Systeme auf Güllegruben, welche die runde Bauform ausnutzen und mit einer Art Zahnkranz aussen rum realisiert werden. Dabei wird aber meines Wissens immer ein komplettes regendichtes Dachgestell verwendet. Sollte also die Güllegrube oben geschlossen und befahrbar sein, entsteht dadurch automatische eine "Halle" und somit ist die Anlage auch eine Aufdachanlage. Bei einer offenen Grube ist das schon ein bisschen zweifelhaft, könnte aber sein, das es auch hier genehmigt wird, vielleicht einfach mal einen Anbieter solcher Anlagen ausfragen.
Hallo Krasundse,
wer baut den Drehdächer für Güllegruben ??