Hallo an alle PV'ler,
habe unter Umständen ein Problem :-(. Habe eine Bestellung bei einem bekannten Solartechnik Anlagenbauer über SANYO 190 B2 BO-01 Module unterschrieben unwissentlich das es sich um sog. Grauimporte handelt. Eine Woche später habe ich durch Zufall diese Module gegoogelt und festgestellt daß das Module ohne CE Kennzeichnung ist und ohne Schutzklasse II und sonstige EU Zertifizierung - vor denen die Fa. SANYO für den euröpäischen Markt ausdrücklich warnt ( keine Garantieleistung weil nicht für Europa produziert ) - das alles war mir nicht bekannt !!! Ist jetzt mehr ein juristisches Problem, komme aus diesem rechtsgültigen Vertag offensichtlich nur raus wenn ich nachweisen kann das Gesetzte, Vorschriften etc. verletzt wurden. Jetzt meine Frage, müssen für Solarmodule zwingend CE Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen, Schutzklasse II etc. vorliegen um in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu dürfen ? Wie ist das mit der Versicherung, wird bei Kenntnis dieses Sachverhaltes soetwas akzeptiert ? Die Fa. SANYO Europa spricht auf ihrer der Homepage von " ...durch deren Bewerbung und Verkauf werden Markenrechte verletzt ...", wie ist das weiter mit dem deutschen Garantiegesetzt " zweijährige Garantieleistung" bitte, an alle überzeugten Solarstromerzeuger, jagen wir die schwarzen Schafe vom Markt die offensichtlich nur einen schnellen Euro machen wollen - stehe unter Umständen vor einem Rechtsstreit - Liebe Fa. Sanyo, gibt es von Ihnen diesbezüglich Unterstützung bei eventuellen Sachverständigen Gutachten ??? Vielen Dank an dieser Stelle für, wie ich hoffe, zahlreiche Beiträge und Hilfestellungen