Hallo Lutz,
tut mir leid: Bei diesen vagen Begriffen - "etwas nicht anerkennt" - "der Betrag abgebucht" - ist eine klare Antwort nicht möglich.
Du musst deinen Fall schon präziser schildern, damit ich weiß, was hier Sache ist.
mfg
Paulchen
Hallo Lutz,
tut mir leid: Bei diesen vagen Begriffen - "etwas nicht anerkennt" - "der Betrag abgebucht" - ist eine klare Antwort nicht möglich.
Du musst deinen Fall schon präziser schildern, damit ich weiß, was hier Sache ist.
mfg
Paulchen
Hallo Paulchen,
ich hatte im letzten Jahr (2017) einen Monitor gekauft, sowie etwas Büromaterial.
Dies wurde nicht anerkannt. Jetzt hat das Finanzamt die mir überwiesene Vorsteuer
wieder abgebucht (2018).
Hoffe ich habe mich klarer ausgedrückt.
Wo trage ich das ein?
Grüße und ein sonniges Wochenende
Lutz
Hallo Lutz,
folgende Einträge sind zu machen:
1. Damit die Datei von 2017 berichtigt ist, müssen die nicht anerkannten Ausgaben storniert werden. Das kannst du erreichen, indem du in der Ausgabentabelle die entsprechenden Beträge mit einem voranstehenden Minuszeichen erneut verbuchst.
2. Die vom FA überwiesene Vorsteuer hast du bei den Einnahmen im entsprechenden Konto erfasst. Auch hier muss eine Rücknahme erfolgen. Hier musst du kontrollieren, ob das FA diese USt-Rückzahlung als Einnahme im Jahr 2017 berücksichtigt hat.Wenn nicht, dann erfasse in der Datei von 2017 den Betrag mit Minuszeichen im Einahmenblatt, Kto. Rückzahlung Umsatzsteuer vom FA.
Wenn doch, dann erfasse den Betrag mit Minuszeichen in deiner Datei für 2018 unter Einnahmen, Rückzahlung...
mfg
Paulchen
Hallo Paulchen!
Vielen Dank für deine Unterstützung.
Leider habe ich schon ein Problem, die Rechnung mit vorgestellten Minuns Zeichen einzugeben.
Dann bekomme ich folgende Meldung.
siehe Anhang
Die Eingabe habe ich in de 2018 Datei vorgenommen. Ist das richtig, oder sollte ich das in der 2017 Datei tun?
Die Vorsteuer, der beiden nicht vom Fa. anerkannten Rechnungen gebe ich dann in der 2018 Datei unter Einnahmen/Rückerstattung Umsatzst. vom Fa ein.
Viele Grüße und ein schönes erholsames Wochenende
Lutz
Hallo Lutz,
du hast recht - ich habe in dieser Spalte keine Rücknahmen vorhesehen. Damit deine Buchführung stimmt, musst du die entsprechende Zeile bei den Ausgaben löschen.
Zur Frage, in welchen Datei du das tun sollst:
Ich nehme an, das Finanzamt hat dir den entsprechenden Betrag für das Steuerjahr 2017 nich anerkannt. Dann musst du diese Zeile auch im Jahr 2017 löschen.
In nächsten Update werden ich bei Ausgaben, Geringwertige Güter dann auch negative Beträge zulasssen.
mfg
Paulchen
Danke für die schnelle Antwort.
D.h. die Rechnungen verbuche ich in der 2017 Datei im Minus.
Die Abbuchung der mir zufiel ausgezahlten Vorsteuer mache ich mit Minus Vorzeichen Ausgaben 2018.
Ist das so korrekt?
Entschuldigung, dass ich mich so ungeschickt anstelle.
Grüße
Lutz
Ich habe dir eine Private Nachricht geschickt, um die Leute hier nicht mit einem Spezialproblem zu langweilen.
Ist die amgekommen?
mfg
Paulchen
Leider nicht.
Hallo Paulchen,
PN ist angekommen, morgen schicke ich Dir die Dateien rüber.
Ganz vielen Dank für deine Unterstützung.
Einen schönen Abend
Lutz
Hiermit möchte ich mich ausdrücklich für Paulchen´s SUPER Service bzw. Unterstützung
bedanken.
Paulchen hat mein Problem schnellstens gelöst. Das sogar am Wochenende.
Einfach SUPER Paulchen!
Jeden PV-Besitzer kann ich Paulches Excel-Programm nur ans Herz legen.
Allein schon der Service ist einfach gigantisch.
DANKE!
Sonnige Grüße
Lutz