Ich plane eine 6kwp Anlage auf das Dach zu montieren lassen und habe eigentlich vor dafür ein Gewerbe anzumelden. Für mich überwiegen da die Vorteile: zum einen kann ich die Anlage degressiv abschreiben, da ich die Anlage finanziere kann ich die Sollzinsen abschreiben sowie meine Kosten für mein DSL, meinen Computer... (wegen der Überwachung), sowie sämtliche Wartungen, und falls ein WR kaputt geht auch diesen von meiner Steuer absetzten. Ebenso kann ich die MwSt der Anlage sofort abziehen. Oder hab ich da ein Denkfehler? Der einzige Nachteil in meinen Augen ist da die USt- Voranmeldung, aber die ist ja mit Computer auch kein Problem, Steuerberatungskosten sind für Unternehmer ja auch Abzugsfähig falls mal fragen sind. Oder wie seht ihr das?
Gewerbe macht doch Sinn, oder nicht?
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Hallo und willkommen im Forum!
Die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde ist für die Steuer unbeachtlich. Die von Dir dargestellten steuerlichen Auswirkungen (Vorsteuerabzug, degressive Abschreibung usw.) gibt es in jedem Fall.
Daher ist eine Gewerbeanmeldung eher nachteilig (IHK-Gebühren).
Viele Grüße
Stevie
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Ich hatte bis jetzt auch schon ein Kleingewerbe angemeldet (unter 17500€ Jahresumsatz) und habe die IHK Gebühren in Höhe von 50.-€ immer am Jahresende wieder von der IHK zurücküberwiesen bekommen. Also das sehe ich nicht als Nachteil.
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Sonnenstevie ich hab grad mal auf Deiner Homepage gelesen und du mußt da ja quasi bescheid wissen. Aber ist es nicht so das ich als Unternehmen die Sollzinsen und auch die entstehenden Kosten eben wie die DSL- Verbindung..... steuerlich abschreiben kann, aber als Privatperson nicht?
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Wie Sonnenstevie schon geschriebn hat ist eine Gewerbeanmeldung für die steuerlichen Belange nicht von Beteutung. Alle Kosten, die mit der Gewinnerzielung zu tun haben, kann man von der Steuer absetzen. Ach die Sollzinsen, Versicherung, Telefonkostenpauschale usw.
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Habe ich das richtig verstanden:
-ich muss die PV-Anlage gegenüber dem Finanzamt anzeigen, dann bin ich damit ein Gewerbebetrieb
-aber ich muss kein Gewerbe anmelden? d.h., das Gewerbe ist sowieso "schon da" wenn ich beim Finanzamt war, und ich würde es nur zusätzlich nochmal bei der Gemeinde anmelden?:wink:
-und: kann die Umsatzsteuer unabhängig von der Erteilung einer UstID verrechnet werden? Wozu ist dann die UstID überhaupt? Hat die Vor- oder Nachteile?Danke!
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Zitat von Weidemann
Habe ich das richtig verstanden:
-ich muss die PV-Anlage gegenüber dem Finanzamt anzeigen, dann bin ich damit ein Gewerbebetrieb
-aber ich muss kein Gewerbe anmelden? d.h., das Gewerbe ist sowieso "schon da" wenn ich beim Finanzamt war, und ich würde es nur zusätzlich nochmal bei der Gemeinde anmelden?:wink:
-und: kann die Umsatzsteuer unabhängig von der Erteilung einer UstID verrechnet werden? Wozu ist dann die UstID überhaupt? Hat die Vor- oder Nachteile?Danke!
Antwort auf alle drei Fragen: JA.
Zu der USt-ID-Nummer: Die ist für Umsätze innerhalb der EU. Es einige Fallgestaltungen, in denen es enorm wichtig ist, "unter welcher USt-ID-Nummer jemand auftrittt."
Viele Grüße
Stevie
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Es entstehen mir bis auf die IHK-Beiträge auch keine Nachteile durch die Anmeldung bei der Gemeinde? Ich denke Gewerbesteuer wird auf jeden Fall nicht fällig, oder doch?
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Soweit ich weiß musst du erst ab 24.000 Eu/Jahr an Gewinn Gewerbesteuer zahlen.
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Die Gewerbesteuer hat nichts zu tun mit der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde.
Das mit dem Freibetrag (24.500 €) ist auch richtig. Darüber hinaus wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
Viele Grüße
Stevie