Bei Dachpachtverträgen sichert man sich ja in der Regel über die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit im Grundbuch gegen die Risiken ab, die aus dem Verkauf des Gebäudes oder einer Insolvenz des Dacheigentümers entstehen.
Verbleibt dann aber nicht noch das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz des Dacheigentümers der Dachpachtvertrag hinfällig wird und ich mit einem neuen Dacheigentümer (Insolvenzverwalter, Bank, etc.) einen neuen Dachpachtvertrag aushandeln muss? Besteht dann nicht die Gefahr, dass mir als PV-Betreiber eine extrem hohe Miete aufgedrückt wird?
Ist das Risiko realistisch oder kann man sich irgendwie gegen diesen Fall absichern?