ZitatÄh - ok - hab ich jetzt was falsch verstanden?
Wenn ich als Gewerbetreibender Einnahmen habe, muß die Umsatzsteuer (außer Kleinstunternehmer) abgeführt werden.
D.h. die 16 % bzw. nächstes Jahr 20 % muß ich von diesen 51,8 abziehen.
Deine 51,8 ct/kwh sind netto nach Deiner Rechnung - aber wie kommst Du zu einem Entgeld von der EVU i.H.v. 60,09 ct/kwh? Sondervertrag?
Ich glaube Du solltest dich das nächste Mal ein wenig zurückhalten mit deinen Äußerungen. Da stecken nämlich eine ganze Menge Fehler drin. :wink:
1. Ein Gewerbe brauchst Du als PV-Anlagenbetreiber mit Gewinnabsicht "nicht" anmelden!
2. Die 51,8 cent/kWh sind der NETTO-Betrag auf den noch die 16% MwSt. drauf gerechnet wird. Somit kommen wir auf 60,09 cent/kWh. Ohne Sondervertrag!
3. Nächstes Jahr haben wir "höchstwahrscheinlich" (wenn nicht doch noch ein Wunder passiert) 19% MwSt. (Umsatzsteuer)!
4. Die MwSt. ist für einen Nutzung einer PV-Anlage mit Gewinnabsicht ziemlich uninteressant. Da sie ,wie deine Steuerberaterin schon sagte, nur ein durchlaufender Posten ist. Somit könnte in diesem Bezug die MwSt. auch bei 25% liegen und es würde vollkommen uninteressant sein.
5. Ich weiß im Moment nicht warum Du deinen Beitrag neu geöffnet hast.
Schöne Grüße.
Der Tom