Mwst Regelung ab 2024

  • Hallo!


    Ab 2024 wird in Österreich die Mwst zurückerstattet.

    Wie schaut es aus mit Komponenten die 2023 schon gekauft wurden jedoch noch nicht in Betrieb genommen bzw. verbaut wurden.

    Ich konnte dies nicht nachlesen wie dies gehandhabt wird.


    :danke:

  • würde mich auch interessieren wie du zu der "zahnlos" aussage kommst.

    weil wieder nicht der ganze Sektor abgedeckt wird, der Selbermachen hat wieder nichts davon ohne Trickserei mit dem Verkäufer geht nichts.

    es werden nur komplettanlagen inklusive aufbau von der mwst befreit.

    also muss man den Verkäufer beknien eine Rechnung auszustellen wo eine Montage dabei ist usw. also für beide Seite eine hab illegale/legale sache

    deswegen zahnlos

  • Theoretisch hast du recht, praktisch wird jeder Onlineshop dir PV+Zubehör mit 0% Mwst. verkaufen weil er sonst 20% teurer ist als die Mitbewerber. Die Einhaltung des Gesetzes liegt auch in der Verantwortung des Käufers. Theoretisch kann der Verkäufer auch verlangen dass die PV und/oder das Zubehör (z.B. Speicher) auch wirklich nur in neuen Anlagen und Erweiterungen bis 35 kWp installiert werden. Analog zu den Erklärungen die man bei div. Onlineshops für die bundesdeutsche Regelung abgeben muss, wäre auch sowas für unsere Regelung denkbar. Aber wer soll das überprüfen? Insofern sind die Bedingungen zur Regelung "zahnlos".


    In Einzelfällen muss eben der EU-Onlineshop die Steuer nachträglich abführen (so wie in DE), aber da ist der AUT-Kunde ja schon längst bedient.

    1. Famoser Großkaiserlicher JK: 1er: 173 2er: 44, 3er: 24, 4er: 8, 5er: 7, 6er: 4, 7er-14er: 1

  • Theoretisch hast du recht, praktisch wird jeder Onlineshop dir PV+Zubehör mit 0% Mwst. verkaufen weil er sonst 20% teurer ist als die Mitbewerber. Die Einhaltung des Gesetzes liegt auch in der Verantwortung des Käufers. Theoretisch kann der Verkäufer auch verlangen dass die PV und/oder das Zubehör (z.B. Speicher) auch wirklich nur in neuen Anlagen und Erweiterungen bis 35 kWp installiert werden. Analog zu den Erklärungen die man bei div. Onlineshops für die bundesdeutsche Regelung abgeben muss, wäre auch sowas für unsere Regelung denkbar. Aber wer soll das überprüfen? Insofern sind die Bedingungen zur Regelung "zahnlos".


    In Einzelfällen muss eben der EU-Onlineshop die Steuer nachträglich abführen (so wie in DE), aber da ist der AUT-Kunde ja schon längst bedient.

    das wird man sehen ob die onlineshops das dann auch so sehen machen. Denn der Betreiber spielt dann ein gefährliches spiel. verrechnet er mir als Kunde die 20% nicht und die Finanz verlangt die 20 % dann von ihm wäre es von der käuferseite aus betrug oder der händler verrechnet ausgrung der agb blablabla kleingedrucktes eben die 20% nach und dann fängt der wolf zu heulen an.

    Die deutsche regelung ist da gut gelungen nur naja die schluchtensche...r schaffen es nicht mal abzuschreiben

  • Natürlich wäre eine europaweite Regelung schöner. Aber überschätze nicht die Manpower der Finanzämter. Kannst du ahnen wie lange das AUT-FA davon Wind bekommt dass ein z.b. osteuropäischer Onlineshop ungerechtfertigterweise einen Chinaspeicher mit 0% Steuer verkauft hat? Insbesondere wenn dieser für andere Warengruppen die Steuer korrekt abführt?


    Es soll ja auch schon Fälle gegeben haben wo das deutsche FA einen deutschen Onlineshop auf die Finger geklopft hat wegen 0% Lieferung nach AUT in 2023. Da gab es dann eine Rechnung mit genau dem Betrag der 20% Mwst und eine Gutschrift genau in der gleichen Höhe am gleichen Papier. Der Onlineshop geht in die Insolvenz und macht unter anderem Namen weiter, das DE-FA schaut durch die Finger.


    Ein ehrlicher Käufer wird auf die korrekte Mwst. hinweisen müssen. Nachdem das nur wenige schaffen werden, teils sicher auch aus Unkenntnis, sind die Bedingungen mMn recht zahnlos, aber sie sind halt nunmal so.

    1. Famoser Großkaiserlicher JK: 1er: 173 2er: 44, 3er: 24, 4er: 8, 5er: 7, 6er: 4, 7er-14er: 1