Hallo zusammen,
meine PV Anlage ist 10/2022 in Betrieb genommen worden und ich habe den Vorsteuerabzug, also Regelbesteuerung, gewählt.
Wenn ich es richtig gelesen habe ich jetzt keine Einnahmen- Überschussrechnung zu erstellen, oder? Die UST auf den Eigenverbrauch und die UST auf den eingespeisten Strom gebe ich dann nur in der UST-Erklärung an?
In der Umsatzsteuermeldung Q4/2022 wurden rd. EUR 2.000,00 Vorsteuerbeträge erfasst, welche am 17.1.2023 vom FA erstattet wurden.
Meine Frage wäre jetzt noch, ob es korrekt ist, dass ich den Vorsteuerbetrag in Zeile 122 (?) in der Umsatzsteuererklärung erfasse und in Zeile 168 (?) die Erstattung vom FA? Wie verhält es sich mit dem Jahreswechsel? Erfasse ich beides in diesem Jahr, oder gehört die Erstattung in die Umsatzsteuererklärung, die ich nächstes Jahr mache?
Ich bedanke mich im Voraus!
Viele Grüße
Christian