Umsatzsteuererklärung und Jahreswechsel

  • Hallo zusammen,


    meine PV Anlage ist 10/2022 in Betrieb genommen worden und ich habe den Vorsteuerabzug, also Regelbesteuerung, gewählt.


    Wenn ich es richtig gelesen habe ich jetzt keine Einnahmen- Überschussrechnung zu erstellen, oder? Die UST auf den Eigenverbrauch und die UST auf den eingespeisten Strom gebe ich dann nur in der UST-Erklärung an?


    In der Umsatzsteuermeldung Q4/2022 wurden rd. EUR 2.000,00 Vorsteuerbeträge erfasst, welche am 17.1.2023 vom FA erstattet wurden.


    Meine Frage wäre jetzt noch, ob es korrekt ist, dass ich den Vorsteuerbetrag in Zeile 122 (?) in der Umsatzsteuererklärung erfasse und in Zeile 168 (?) die Erstattung vom FA? Wie verhält es sich mit dem Jahreswechsel? Erfasse ich beides in diesem Jahr, oder gehört die Erstattung in die Umsatzsteuererklärung, die ich nächstes Jahr mache?


    Ich bedanke mich im Voraus!


    Viele Grüße


    Christian

  • Wenn ich es richtig gelesen habe ich jetzt keine Einnahmen- Überschussrechnung zu erstellen, oder?

    korrekt.


    b es korrekt ist, dass ich den Vorsteuerbetrag in Zeile 122 (?)

    das ist so korrekt.

    in Zeile 168 (?) die Erstattung vom FA?

    in Zeile 168 kommt das Vorauszahlungssoll also die Summe aller VA.


    oder gehört die Erstattung in die Umsatzsteuererklärung, die ich nächstes Jahr mache?

    so ist es.

    Nichts, was sich wirklich lohnt, ist einfach.   - Brian Tracy

    aktuelle Version PV-Tool: PV-Tool-V4.0.2.zip

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  • Ok, das wäre ja super.

    Könnt ihr mir vielleicht kurz erklären worauf sich diese 10 Tage Regel bezieht?


    Und irgendwelche Abschreibungen für die Anlage oder Bankzinsen für das KFW Darlehen kann ich auch nirgendwo berücksichtigen, durch die Änderung und durch die fehlende EÜR, oder?

  • Könnt ihr mir vielleicht kurz erklären worauf sich diese 10 Tage Regel bezieht?

    bezieht sich auf die Einkommensteuer. Also nicht mehr relevant.



    Und irgendwelche Abschreibungen für die Anlage oder Bankzinsen für das KFW Darlehen kann ich auch nirgendwo berücksichtigen, durch die Änderung und durch die fehlende EÜR, oder?

    Keine EÜR, keine Ausgaben.

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  • Ich danke euch für eure Antworten.

    Zu dem Thema habe ich jetzt noch eine weitere Frage.


    Wenn ich es richtig gelesen habe, könnte ich die Pv Anlage aus dem

    Umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen entnehmen, da ich einen Speicher habe und somit würde ich dann künftig die USt auf den Eigenverbrauch vermeiden. (Auf die Einspeisevergütung aber natürlich weiterhin zahlen)

    Ist das so korrekt?

    Ab wann sollte ich das dann machen? So schnell wie möglich?


    Generell wäre ich aber dann weiterhin in der Regelbesteuerung, oder?

    Das wäre bei mir wichtig, da ich 2022 3 Garagen zur Vermietung erworben habe, bei denen ich auch die Steuer erstattet bekommen habe.

    Da möchte ich natürlich auf jeden Fall vermeiden, dass mir irgend ein Fehler bei der Vorgehensweise hinsichtlich der Entnahme der PV Anlage unterläuft, die auf einmal dazu führt, dass das FA rückwirkend doch noch hinsichtlich der Garagen etwas zurückfordert.

  • (Auf die Einspeisevergütung aber natürlich weiterhin zahlen)

    Die "zahlst" nicht Du, sondern Dein Netzbetreiber. Du reichst sie nur ans FA durch.


    Ab wann sollte ich das dann machen? So schnell wie möglich?

    Ab wann möchtest Du denn bares Geld sparen? :juggle:

    Wenn Du mal genau überlegst, hast Du doch sicher schon zum 1.7.23 die Anlage entnommen, oder? Du konntest den Entnahmezeitpunkt nur wegen urlaubsbedingter Abwesenheit, verlegtem ELSTER-Paßwort usw. nicht früher dem Finanzamt mitteilen! ;)


    Generell wäre ich aber dann weiterhin in der Regelbesteuerung, oder?

    Ja. Die Entnahme ändert daran gar nichts.

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