EEG-Vergütung Volleinspeisung Inbetriebnahme 26.09.2022

  • Hallo zusammen,

    meine PV-Anlage ist am 26.09.2022 als Volleinspeiseanlage in Betrieb gegangen.

    Für den Zeitraum 26.09.2022 bis 31.12.2022 vergütet der VNB nur die 8,2ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer.


    Eigentlich hatte ich das neue Gesetz so verstanden, dass die Einspeisevergütung durch Zahlung eines Bonus auf 13ct/kWh ansteigt.


    Ich hatte per Email auch darauf hingewiesen, dass ich die Anlage nach dem neuen EEG in Betrieb nehmen würde.


    Was wäre euer Vorschlag zum weiteren Vorgehen.


    Den VNB noch einmal anschreiben und um Korrektur der Rechnung/Gutschrift bitten.

    Oder direkt an die Clearingstelle EEG wenden?

    Oder liege ich hier total falsch und die neuen Vergütungssätze gelten erst ab 01.01.2023?


    Vielen Dank für eure Unterstützung

    Gruß

    mistrik

  • Hast du auf folgende Bedingungen aus dem EEG erfüllt: EEg2023 §48 Abs. 2a:


    "(2a) Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strom mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird, in das Netz eingespeist und dies dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage vor der Inbetriebnahme und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitgeteilt hat, erhöht sich der anzulegende Wert nach Absatz 2"


    Die Mitteilung musst du Jährlich für das Jolgejahr vornehmen.

    2019: 9,92kWp 32XLuxor 310Wp; Kostal Plenticore Plus 7.0; KSEM

    2021: 9,8kWp

    2022: LG therma V 9kW

    2024: Zaun Solaranlage / restlichen Schuppen belegen:/

  • Am 08.08.2022 habe ich dem Netzbetreiber folgende E-Mail geschrieben und die Volleinspeisung angekündigt.


    ---------


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den Anspruch auf die angepassten Vergütungssätze laut EEG2023 für Volleinspeisung zur Kenntnis genommen habe.

    Ich beabsichtige auf dieser Grundlage eine PV-Anlage zu istallieren und zu betreiben, um die erhöhten Einspeisevergütungen aus Volleinspeisung zu erhalten.


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    Ansonsten erfülle ich die o.g. Voraussetzungen mit meiner 29.95kWp-Anlage und habe die Meldung fristgerecht abgegeben. Das heišt dann aber auch für 2024, dass ich bis Dezember erneut eine Meldung abgeben muss. Also danke schon einmal für die Info. Das trage ich mir jetzt fix im Kalender ein, damit ich das nicht vergesse.

  • Für 2022 wird der VNB wahrscheinlich sich darauf berufen, dass du die meldung zu spät getätigt hast. Nicht vor dem 1. Dezember des Vorjahres. Frag dort doch einfach mal freundlich nach, wieso du nur 8,2 und nicht die 13 ct bekommst.

    2019: 9,92kWp 32XLuxor 310Wp; Kostal Plenticore Plus 7.0; KSEM

    2021: 9,8kWp

    2022: LG therma V 9kW

    2024: Zaun Solaranlage / restlichen Schuppen belegen:/

  • Nicht vor dem 1. Dezember des Vorjahres

    Wie soll man bei einer Neuanlage die Meldung im Vorjahr machen? Der Gesetzgeber hat doch, im von dir unterstrichenen Teil, klar gestellt, was bei einer Neuanlage (Meldung vor Inbetriebnahme) zu tun ist.

    Das wurde mit Meldung zum 8.8. und IBN am 26.9. erfüllt.

  • kahler frag das den Gesetzgeber, da ist ein UND dazwischen, somit müssen beide Bedingungen erfüllt werden. Ergo-> Höhere Vergütung für VE immer erst im Folgejahr, kann man ja auch aus §48 raus lesen, wenn er den Strom das Ganze Jahr zur Verfügung stellt, dann bekommt er die höhere Vergütung:

    "(2a) Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strom mit Ausnahme des Stroms" er hat ja bei IBN kein volles Kalenderjahr.

    würde sich ja auch mit §52 decken, denn der Strom muss auch das Ganze Jahr voll eingespeist werden, ansonsten Strafe. Somit wäre es meines Erachtens ein korrektes Verhalten des VNB.

    2019: 9,92kWp 32XLuxor 310Wp; Kostal Plenticore Plus 7.0; KSEM

    2021: 9,8kWp

    2022: LG therma V 9kW

    2024: Zaun Solaranlage / restlichen Schuppen belegen:/

  • kahler sehe ich so nicht, den deine Auflistung wäre ein ODER und kein UND. Vor IBN und vor dem 1Dez. des Vorjahres. Muss die Mittteilung erfolgen.

    Aber lasst das doch einfach die Clearingstelle klären, wird hierzu bestimmt einige Anfragen geben.

    2019: 9,92kWp 32XLuxor 310Wp; Kostal Plenticore Plus 7.0; KSEM

    2021: 9,8kWp

    2022: LG therma V 9kW

    2024: Zaun Solaranlage / restlichen Schuppen belegen:/