Westnetz will Einspeisevergütung für BKW nur bei Anmeldung als offizielle Anlage zahlen

  • Hallo zusammen,

    Habe seit einem Monat mein BKW in Betrieb und wollte die über das Online Portal bei Westnetz anmelden. Ich möchte nicht auf die Einspeisevergütung verzichten, ich rechne hier mit ca 50 Euro im Jahr. Leider geht die Anmeldung online nur bei Verzicht auf die Einspeisevergütung. Habe dann folgende Anfrage an Westnetz gestellt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wollte gerne meine steckerfertige Anlage über das Formular auf Ihrer Internetseite anmelden. Zum Abschluss des Anmeldevorganges soll ich bestätigen, dass ich für den eingespeisten Strom auf die Einspeisevergütung verzichte. Ohne Bestätigung dieses Punktes kann ich die Anmeldung nicht abschließen.

    Nun möchte ich jedoch gerne die mir nach EEG zustehende Einspeiseveegütung erhalten. Können Sie mir bitte mitteilen, wie ich die Anlage anmelden und gleichzeitig die Auszahlung der Einspeisevergütung beantragen kann?

    Hintergrund: gemäß den Informationen der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.…Z_Glossar/B/BalkonPV.html) sowie der Clearingstelle EEG (https://www.clearingstelle-eeg…/haeufige-rechtsfrage/235) besteht auch für solche Anlagen ein Anspruch auf Einspeisevergütung.

    Vielen Dank und viele Grüße,



    Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr xxx,


    zur Antragstellung einer PV-Anlage mit EEG-Förderung ist eine Antragstellung für Anschluss einer PV-Anlage an unser Netz erforderlich:


    nutzen Sie hierzu bitte unser Onlineportal unter https://www.westnetz.de/de/einspeisen/einspeiseportal.html .


    Übrigens: Handelt es sich bei Ihrer PV-Anlage um die einzige Anlage auf dem Grundstück und die Leistung der geplanten Anlage ist nicht größer als 30 kWp, dann erhalten Sie auf jeden Fall eine Anschlusszusage von uns.

    Bei EEG-geförderten Anlagen sind EEG-Vorgaben zu erfüllen und technische Anschlussbedingungen an das Netz der Westnetz GmbH zu beachten. Wichtigste Informationen dazu erhalten Sie mit der Anschlusszusage.


    Freundliche Grüße


    Stehe nun auf dem Schlauch, was ich darauf noch antworten soll. Hatte in der Initialen Mail ja bereits auf BNetzA und Clearingstelle verwiesen...

  • Geht leider meines Wissen so nicht, bei einer vereinfachten Anmeldung als BKW kannst du ja alles selber machen und ans Netz nehmen. Muss aber auch auf die Vergütung verzichten.


    Bei einer Vergütung musste du die PV als "normale" Anlage mit Messkonzept, Zählerschrankumbau und alles was dazugehört anmelden, den Anschluss muss dir dann eine Fachfirma bestätigen lassen. Viel Spaß jemanden zu finden, der dir das Bestätigt.


    Wenn ich was nicht will wird's in Deutschland nicht verboten, es wird einfach kompliziert gemacht.

  • Die beiden in meiner initialen Mail genannten Links besagen ja, dass ich dass gerade nicht muss...

    Wenn du die vereinfache Anmeldung willst dann schon. Also Zettel ausfüllen, beim Energieversorger einwerfen und einspeisen.


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Stadtwerke/Energieversorger die gesamten Daten online nochmal möchte. Außerdem musst du eine Netzvoranfrage stellen:

    zur Antragstellung einer PV-Anlage mit EEG-Förderung ist eine Antragstellung für Anschluss einer PV-Anlage an unser Netz erforderlich:


    nutzen Sie hierzu bitte unser Onlineportal

    Außerdem müssen die EEG-Vorgaben erfüllt sein:

    Bei EEG-geförderten Anlagen sind EEG-Vorgaben zu erfüllen und technische Anschlussbedingungen an das Netz der Westnetz GmbH zu beachten

    Die technischen Anschlussbedieungen sind für verschiedene Netzbetreiben auch unterschiedlich. Sobald du aber Vergütung willst ist es keine BKW mehr sondern eine normale PV. Und die hat auch Vorgaben.




    Wenn ich was nicht will wird's in Deutschland nicht verboten, es wird einfach kompliziert gemacht.

  • Vielleicht weil deren Energieversorger kein Tamtam draus machen? Ich kann es dir auch nicht sagen, vielleicht haben die auch nur etwas falsch Verstanden und ein kurzer aufklärender Anruf genügt.

    Vielleicht war auch der Azubi am Werk der die drei gleichen Emails bei bestimmten Stichwörtern einfach sendet. :ironie:


  • Selbes Problem, gleicher Netzbetreiber. Leider. :rolleyes:

    Natürlich steht mir als BKW Besitzer die Vergütung zu.

    WESTNETZ hat mir geschrieben, ich bekomme mein Geld wenn ein Elektriker die Anlage nach EEG Gesetz angemeldet hat.

    Also entweder Verzicht oder behandeln wie eine 10.000W Anlage.


  • Als BKW anmelden, nach ein paar Monaten als EEG Anlage ummelden.


    Angeschlossen ist sie ja schon. :saint:



    Natürlich ändert sich dann die Gefährdungsklasse des eingespeisten Stroms und deshalb muss ein konzessionierter Elektriker die Installation nachträglich abnehmen.


    :ironie:





    VG,

    SC

  • …Handelt es sich bei Ihrer PV-Anlage um die einzige Anlage auf dem Grundstück und die Leistung der geplanten Anlage ist nicht größer als 30 kWp, dann erhalten Sie auf jeden Fall eine Anschlusszusage von uns…

    Dann sollte doch diesem einen Schritt nichts im Wege stehen.

    Sobald du aber Vergütung willst ist es keine BKW mehr sondern eine normale PV.

    Das ist Quatsch. Das EEG macht keine Unterscheidung.

  • Dann sollte doch diesem einen Schritt nichts im Wege stehen.

    Das stimmt, aber wenn die im zweiten Schritt immernoch das Protokoll vom Elektriker haben wollen, ist das "wertlos"



    Das ist Quatsch. Das EEG macht keine Unterscheidung.

    So habe ich das auch immer verstanden.


    Was wäre denn die richtige Antwort darauf? Welche Normen, Verordnungen oder technischen Regeln wären zu zitieren? Oder den Spieß umdrehen und fragen, worauf deren Interpretation beruht?