15 kWp Anlage Inbetriebnahme 2010 auf Eigenverbrauchsvergütung umstellen lassen.

  • Liebe Forumsgemeinde,


    ich habe kürzlich ein Haus erworben. Eine 15 kW PV Anlage ist auf dem Dach installiert (80 kleine PV Module)


    Das Inbetriebnahmejahr war Januar 2010. Bisher wurde die Anlage als reine Volleinspeiseanlage genutzt.


    Ich werde bald in das Haus einziehen und stelle mir die Frage ob es lohnenswert ist die Anlage auf Eigenverbrauchsvergütung umzustellen.

    Ist es richtig, dass ich dann tatsächlich 25,01 ct/kWh als Belohnung bekomme sobald ich meinen PV-Strom selbst verbrauche?

    Dann würde ich mir enstprechend teuren Strom aus dem Netz teilweise sparen und bekomme oben drauf 25,01 ct / kWh?

    Bekomme ich dann für den dann noch überschüssigen PV- Strom die normale Einspeisevergütung?


    Welche Nachteile gibt es bei einer Umstellung (zwei Richtungszähler bereits vorhanden)? Ist das vom "Elektrikeraufwand" erheblich?


    Ich bin gespannt auf eure Meinung zu dem Thema.

  • Okay und wie wird technisch hier dann die Umstellung gelöst?

    Schreibe ich meinem Netzbetreiber einfach meinen Wechselwunsch?

  • E baut um und informiert VNB. Zählerstände dabei auch nennen.


    Verbrauch kostet weiterhin, nur weniger als der aus dem Netz siehe FAQ Teil 2.


    Ist Fläche frei? Nord? Dachneigung?

  • Nord ist noch frei, ca 35 Grad dachneigung


    Mein E möchte nun einen zusätzlichen "privaten" Einrichtungszähler einbauen um das neue Messkonzept umzusetzen. ist das denn tatsächlich erforderlich? Ich habe bereits einen 2 Richtungszähler direkt an der PV und dann einen 2 Richtungszähler als Verbrauchszähler.

  • Ich habe meine 2009er letzten Herbst umstellen lassen. (Erst hat es sich nicht gelohnt weil Strombezug billiger, dann ist es untergegangen)


    Ja, Du bekommst die für 2010er Anlagen gültigen Einspeisevergütungen für deinen selbstverbrauchten Strom. (2009 betrug das ca. 25 Ct/kWh).


    Und ja, alles was Du darüber hinaus einspeist wird wie bisher mit dem gültigen Satz vergütet (2009 waren das 45 Ct/kWh)


    Wenn Du bereits einen Zweirichtungszähler sowie einen Einspeisezähler hast, dann hast Du alle 3 Messwerte die man für die Abrechnung brauchst:

    - Gesamterzeugten Strom der PV vom bisherigen Einspeisezähler

    - eingespeisten Strom ins Netz auf Kanal 2.8.0 des Zweirichtungszählers

    - und als Differenz daraus den eigenverbrauchten PV-Strom

    In dem Falle muss lediglich das Kabel vom PV Einspeisezähler von VOR dem Haustromzähler auf HINTER den Hausstromzähler umgeklemmt werden (aus Richtung öffentl. Netz / Hausanschluss betrachtet). Ich melde weiterhin dem Netzbertreiber die 3 Zählerwerte (Bezug, Einspeisung und Erzeugung) und die rechnen das dann alles automatisch.


    zum Ablauf:

    • Der Aufwand dafür ist minimal (1-2h Elektrikerstunden).
    • Der Elektriker muss auf der Liste Deines Netzbetreibers für solche Tätigkeiten eingetragen sein.
    • Deshalb empfiehlt es sich an den Netzbertreiber vorab zu wenden, den Fall zu schildern, und zu fragen ob Du das machen kannst. Ebenfalls kannst Du dort nach der Liste der zugelassenen Elektriker fragen. Zumindest mein Netzbertreiber war das so freundlich mir mein ansinnen als korrekt zu bestätigen und mir die Liste zuzuschicken.
    • ABER: Ich hatte Probleme eine Elektriker zu finden. Den meisten war das wohl zu wenig Auftragsvolumen, andere wollten mir einen neuen Zählerschrank aufschwatzen. Letztendlich hat's dann ein nebenberuflicher Ein-Mann Betrieb an einem Samstag morgen gemacht.
  • (Erst hat es sich nicht gelohnt weil Strombezug billiger,

    das mag für die ersten Jahre nach IBN so gewesen sein, aber seit ca. 2015, wenn du nicht einen besonderen (Gewerbe-/Mitarbeiter-./..)Tarif hast dürfte Volleinspeisung der teurere Weg gewesen sein.

    Ich hab von Anfang an ÜE weil mir klar war wi die Reise hingeht. Mit heutigem Wissen hätte ich die ersten Jahre kfm.bil. durchgeleitet.

    2009 waren das 45 Ct/kWh

    43,01


    Wenn möglich versucht man 2 2RZ zu bekommen und PV im virtuellen Zählpunkt zu messen. So kann man legal ein BKW oder eine vorrangig genutzte weitere PV mit dem Haushalt parallel schalten. Siehe in meiner signatur an grossem bildschirm das 1. mk.

  • Okay, klingt gut.


    Aber ist es richtig, dass der Ertragszähler direkt hinter der PV dann als geeichter privater Zähler läuft und nur der zwei Richtungszähler dahinter für Verbrauch + Einspeisung im Eigentum des Netzbetreibers ist? So möchte es mein Elektriker jedenfalls realisieren.

  • Nein. Vergüteter Verbrauch setzt MSB-Zähler voraus. Wofür der private Zähler gut sein soll außer zur Umsatzsteigerung (für den E) ist nicht klar.

  • Nein. Vergüteter Verbrauch setzt MSB-Zähler voraus. Wofür der private Zähler gut sein soll außer zur Umsatzsteigerung (für den E) ist nicht klar.

    Jain.
    Bei mir in der Gegend wälzen die Stadtwerke den Messstellenbetrieb für die PV auf den PV-Betreiber ab, bzw. lassen sich von dem entsprechend bezahlen.


    das mag für die ersten Jahre nach IBN so gewesen sein, aber seit ca. 2015, wenn du nicht einen besonderen (Gewerbe-/Mitarbeiter-./..)Tarif hast dürfte Volleinspeisung der teurere Weg gewesen sein.

    Ich hab von Anfang an ÜE weil mir klar war wi die Reise hingeht. Mit heutigem Wissen hätte ich die ersten Jahre kfm.bil. durchgeleitet.

    Die Ünerschusseinspeisung wurde erst kurz nach meiner Beauftragung / Inbetriebnahme möglich.

    Und ja, ich schrieb ja der richtige Zeitpunkt ist mir durchgegangen



    Und hier die Vergütungssäze im Überblick (bei 2010er IBN betragen sie 39 und 23 Ct)

    EEG 2009 inkl. Änderungen sowie PV-Novelle 2012: Einspeisevergütung