Nach Zählerwechsel fällt der VNB erneut in Untätigkeitsstarre

  • Hallo,


    mein Einspeisebegehren habe ich in 10/22 gestellt. "Bereits" in 03/23 kam die Zusage - befristet für 6 Monate. Die Anlage wurde montiert und der ganze Berg an Unterlagen (E2, E3, E8, Schaltbild, Finanzwirtschaftliches Datenblatt usw. usw.) beim VNB abgeladen.


    Nach etlichen Anrufen, Mails und Einschreiben erfolgte am 14.04. der Austausch des Ferrariszählers und ich habe die Anlage in Betrieb genommen.


    Leider geht es jetzt nicht weiter denn der VNB ist erneut in eine Bewegungsstarre gefallen. Dass bis jetzt keine Abschläge für meine Einspeisung gezahlt werden, ist für mich noch OK. Der neue Zähler zählt und irgendwann wird das Geld schon kommen.


    Ich frage mich aber, was nach Ablauf der Gültigkeit der Zusage passiert. Die Frist ist 6 Monate und läuft in 09/23 ab. Außerdem will ich das Thema auch langsam mal abschließen.


    Grüße


    Christian

  • anlage ist in betrieb und anmeldet. was kümmert dich die frist die du eingehalten hast?

  • OK, hast Recht. ICH habe die Frist eingehalten. So habe ich das noch gar nicht gesehen.


    Aktuell ist die NEW bei mir 334€ in den Miesen. Schallmauer ist 500€. Was mache ich dann? Stumpf eine Rechnung schicken?

  • Rechnung kannst jetzt schicken (Zahlung wird sofort fällig), Mahnung nach 14 Tagen hinterher inkl. 40€ Mahngebühr.

    Das alles jeden Monat neu und immer fleißig Mahnungen schreiben.

    Wenn einiges an € zusammen gekommen sind, ab zum Amtsgericht und Vollstreckungsbescheid holen.




    VG,

    SC

  • ...


    Aktuell ist die NEW bei mir 334€ in den Miesen. Schallmauer ist 500€. Was mache ich dann? Stumpf eine Rechnung schicken?

    334 Euro Einspeisevergütung seit IBN Mitte April 2023, bei einer Anlage mit 9,2 kWp?

    Wie soll das denn gehen?

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • 334 Euro Einspeisevergütung seit IBN Mitte April 2023, bei einer Anlage mit 9,2 kWp?

    Wie soll das denn gehen?

    Die Nichtreduzierung des Abschlags für den Strombezug mit einrechnen. Dann kann man das hinbekommen. Aber ist auch nicht soooo kritisch. Das Geld kommt mit der nächsten Jahresabrechnung zurück / wird für nächstes Jahr gutgeschrieben.

  • 334 Euro Einspeisevergütung seit IBN Mitte April 2023, bei einer Anlage mit 9,2 kWp?

    Wie soll das denn gehen?

    Die Nichtreduzierung des Abschlags für den Strombezug mit einrechnen. Dann kann man das hinbekommen. Aber ist auch nicht soooo kritisch. Das Geld kommt mit der nächsten Jahresabrechnung zurück / wird für nächstes Jahr gutgeschrieben.

    In den Miesen kann beim TS ja nur der VNB sein, denn von ihm bekommt er Geld.

    Und selbst wenn er das mit der Reduzierung des Abgasschlags vermischen sollte, käme dieser Betrag seit Mitte April nicht hin.

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Im Detail stimmt das, betrifft nur den VNB (hier wohl die NEW Netz GmbH). Aber für viele sind die Stadtwerke einfach die Stadtwerke, egal ob die sich rechtlich gesehen in eine Wasser GmbH, Netz GmbH, Strom GmbH usw. aufteilen.

  • finde es witzig, dass jeder gleich Mahnungen schreiben will.

    LESST DAS VERDAMMTE EEG! Wenn die Anlage dieses Jahres in Betrieb gegangen ist, dann stehen dir laut EEG dieses Jahr keine Abschläge zu! Falls diese letztes Jahr IBN hatte und du deiner Pflicht nach §71 Absatz 1 nicht nachgekommen bist ( Zählerstände bis zum 28.02. melden) dann haste PECH.

    EEG 2023 § 26 Abschläge und Fälligkeit Absatz 2.

    2019: 9,92kWp 32XLuxor 310Wp; Kostal Plenticore Plus 7.0; KSEM

    2021: 9,8kWp

    2022: LG therma V 9kW

    2024: Zaun Solaranlage / restlichen Schuppen belegen:/