PV Beratung und Handel - Gesellschaftsform und Besteuerung

  • Moin zusammen,


    ich habe mal eine Frage da ich nicht so ganz weiß, wie ich es am sinnvollsten anstelle.


    Momentan versorge ich im Familien-, Nachbarn-, und Freundeskreis unterschiedliche Leute mit PV-Modulen, da ich entsprechende Konten bei Großhändlern habe.

    Bisher mache ich das schlichtweg so, dass ich den Rechnungsbetrag des Großhändlers 1:1 an meinen "Endkunden" weitergebe, dieser zahlt auf mein Konto, ich zahle an den Großhändler, fertig - bei mir bleibt also nichts hängen, dass möchte ich gerne ändern (z.B. auch wegen dem Thema der Vorsteuer und 0% Umsatzsteuer, etc.).


    Nun ist die Frage wie ich das am besten anstelle bzw. was ich tun muss?


    • Ich habe bereits heute eine Steuernummer für den Betrieb meiner PV-Anlage und die ganze kfm. Abwicklung, ich denke es macht aber Sinn beides voneinander zu trennen, oder?
    • Vermutlich macht doch die Regelbesteuerung Sinn, da ich als Kleinunternehmer keine Vorsteuer ziehen kann. Als Kleinunternehmer bestünde der Nachteil, dass ich die 0% Umsatzsteuerregelung (§12 Absatz 3 des UmstG.) eigentlich nicht sinnvoll anwenden kann, daher Regelbesteuerung und §12 Absatz 3 UmstG. sinnvoll nutzen und Rechnungen mit 0% ausstellen und Vorsteuer zurückholen, korrekt?
    • Welche "Rechtsform" ist denn hier sinnvoll, wenn man erstmal nur im Handel im kleinen Stil aktiv ist? Mein Studium ist etwas lange her und die Rechtsform des Einzelunternehmers wäre nun aus meiner Sicht das sinnvollste, oder? Natürlich wäre eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH "sicherer", da müsste ich aber 25.000 EUR einbringen.
    • Hat jemand ansonsten gute Tipps? Im Netz gibt es ja zig Anbieter die irgendwelche Pauschalpakete anbieten, ich möchte für mich aber erstmal wissen was sinnvoll ist.

    Danke und Gruß,

    Moritz

    Haus: SO 14,3 kWp + NW 7,15 kWp | Carport: flach 4,08 kWp | Gartenhaus: flach 3,40 kWp in Planung

    Haus 68 x 325 Wp | Carport 12x 345 Wp | Gartenhaus 10x 345Wp = 28,93kWp im Vollausbau (da geht noch was)

    Huawei SUN2000 KTL33A ausgelesen über Solaranzeige.de, Weiterverarbeitung mit ioBroker & MQTT

    2x Go-E Charger Home 22 kW, Steuerung über EVCC (Überschussladen)

    Hyundai Ioniq Elektro und super zufrieden

    Wenn Bedarf an Modulen, Wechselrichtern, Montagematerial etc. besteht, gerne einmal per PN mit konkreten Bezeichnungen und Mengen melden.

    Eigenbauer aus Überzeugung, siehe hier (Bilder: Seite 55 & 73)

    Zusammenfassung zum Eigenbau siehe hier, Sammelthread Eigenbau hier.

  • Hut ab vor Deinem Einsatz, sehr interessante Fragestellung.


    Ich vermute unterm Strich wirst Du aber mit einer "offiziellen" Lösung nicht glücklich und bürdest Dir viele Aufwand und Ärger auf. Das wäre auch schade, denn das was Du tust ist gut und wichtig.


    Sachlich habe ich leider nur 1/2 bis 1/4 Wissen :)

  • wie wäre es mit einem eingetragenem Verein?

    Sind ja heute nur noch 3 Personen nötig.

    Genaueres klärt dann die Vereinssatzung.

    Bei den Großhändlern wäre dann abzuklären ob sie auch den Verein beliefern.

    Bei BKWs gibt es ja schon einige die damit erfolgreich arbeiten.

    Beim SFV gibt es einige Beispiele.

    30x355 Wp Qcell mit Plenticore Pl. 8.5 (IBN 11/20) & 18x405 WP JinkoSolar mit Piko IQ 5.5 (IBN 11/22), KSEM, - SO - DN 38% -

  • Ich würde ein Einzelunternehmen mit Regelbesteuerung gründen.

    Bei einer GmbH ist der Aufwand mit Bilanzierung nicht mehr ohne Steuerberater machbar und lohnt sich damit meiner Meinung nach nicht. Auch ist dann eine Befreiung von den IHK Beiträgen etc. meist nicht mehr möglich. Der einzige Vorteil wäre vermutlich die Verringerung des Haftungsrisikos.

    Die Vorteile der Regelbesteuerung, gerade im Bezug auf Photovoltaik, hast du ja schon genannt.


    Wichtig: Deinen (Haupt)Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informieren.


    Ich habe das schon vor Jahren durchexerziert und gerade erst den Unternehmenssitz und das Tätigkeitsfeld geändert. Wenn du detaillierte Fragen hast, kannst du dich gerne per PN melden.

  • Eine steuer-/rechtliche Frage. Ich denke mal als Laie mit. Das ist keine Beratung oder Grund für eine Abmahnung.


    Bisher betreibst du Liebhaberei, hast keine Gewinnabsicht. Ihr kauft zusammen ein, ihr geht mit Freunden Essen - nennt sich "leben". Warum willst du das ändern? Gewinnabsicht! Die Gewinnerzielungsabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb.


    Als Einzelunternehmer kannst du den Handel auch unter deinem bestehenden Gewerbe als Stromerzeuger und -händler (EltVU - Strom an Dritte) aufziehen (vorhandene Steuernummer). Du erweiterst den Geschäftszweck -zeigst das erweiterte Gewerbe an- kaufst ein und schreibst Rechnungen, führst weiterhin Bücher (EUeR). Alle sind zufrieden, insb. das Finanzamt.


    UStG, § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    Ist m.E. sinnvoll wenn du dich mit USt nicht herumschlagen willst, meist Privatleute als Kunden hast und dauerhaft unter der 22.000 Euro Grenze bleibst. Einmalig darf's auch mal bis unter 50.000 sein, aber im Folgejahr zwingend wieder unter 22.000. Als Kleinunternehmer musst du alle deine Gewerbebetriebe zusammenfassen, auch die PV-Anlage.

    Frage: Wie viele PV-Module gibt es für 22.000 Euro abzgl. der Umsätze deiner PV-Anlage?


    Wegen PV kennst du dich eh schon mit USt aus. Die GmbH braucht 25TEuro Stammkapital mind. zur Hälfte eingezahlt. Weniger Liquidität braucht die UG (1 Euro GmbH).

    Auf beide Kapitalgesellschaften kommen neben Gründungskosten laufende Kosten zu, z.B. Buchführungspflicht mit Jahresabschluss, e-Bilanz/Elster, Hinterlegung beim Bundesanzeiger, IHK-Gebühr, GEZ, usw. usf.

    Kann man alles selber machen, ist mühsam, kostet Zeit, muss man wollen (ich will es) oder den Steuerberater zahlen. Mit dem administrativen over-head wird kein Geld verdient, nur an andere verteilt.


    Macht es Sinn beides voneinander zu trennen? Was Sinn macht, hängt von dir ab. Was willst du? Wenn es groß werden soll, weil jetzt alle Solar machen wollen, ist die eigene Rechtsperson als Kapitalgesellschaft sinnvoll, z.B. als UG.


    Folgefragen tauchen später auf, wenn du ein "Büro" im Haus oder "Lager" in der Garage mietest. Wird ein Wirtschaftsgut zu 50% oder mehr betrieblich genutzt, gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen. Die Antwort wird relevant wenn du oder deine Erben später das Gewerbe aufgeben.


    Ich denke entweder das Gewerbe Strom (PV-Anlage) erweitern und später oder gleich eine separate Rechtsperson als UG. Früher oder später wirst du Kunde beim Steuerberater (auch wenn du es jetzt noch nicht bist).