Hallo,
irgendwie habe ich scheinbar alles falsch verstanden?
Jedenfalls habe ich gerade in den Info Seiten der S-H AG (EON verschnitt) folgendes gelesen :
Kopie:
Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Diese Pflicht gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen bis 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Das stimmt doch nicht? Oder?
Achim
Ich wollte im Dez. 2023 auf 30Kwp aufrüsten