Bei nicht rücklaufgesperrten Zählern die rückwärtsgelaufenen Energie vergütet haben zu wollen ist auch etwas dreist.
Da könnte man doch einfach nix sagen und denen die Einspeisung schenken.
Oder klagen hier die VNB gegen euch?
Der Schaden liegt ja dann beim Energieversorger/ Vertragspartner - und der bekommt es durch einen kleineren Zählerstand als bei der letzten Meldung auch mit. Der VNB hat keinen Schaden.
Daher könnte ich auch auf die Ersatzwertbildung gut verzichten, denn der zu kaufende Strom ist teurer als die Einspeisevergütung.
Jetzt will aber der VNB die Einspeisung nicht vergüten und trotzdem den genutzten Strom im Rahmen der Ersatzwertbildung berechnen - also habe ich ihm dann die Einspeisung geschenkt und muss meinen Eigenverbrauch auch noch bezahlen