Hallo Community,
Mir wurde der ersten Teil meiner PV-Anlage (11,5 kWp) am 26.01.2022 installiert, der Anbieter hat auch sie auch beim Netzbetreiber E.DIS angemeldet. Die Einspeisevergütung betrug zu dem Zeitpunkt 6,83 Cent (bis 10 kWp) bzw. 6,63 Cent (10 bis 40 kWp) bei Überschusseinspeisung.
Am 17.08.2022 wurde der zweite Teil installiert (5,84 kWp), der Solateur hat auch dies korrekt angemeldet. (Die Einspeisevergütung betrug 8,6 Cent bzw. 7.5 Cent zu dem Zeitpunkt.) Dann hat sich endlich E.DIS bewegt und den Zählertausch recht schnell veranlasst (22.08.2022). Danach hat mir E.DIS eine Abschlagszahlung überwiesen ohne Erklärungsschreiben zur Vergütung.
Jetzt wiederum habe ich die erste (Jahres-)Abrechnung für 2022 bekommen. Laut E.DIS beträgt mein Vergütungssatz 6,83 u. 6,63 Cent. Ich bin jetzt sauer, weil E.DIS den niedrigeren Satz angenommen hat UND GLEICHZEITIG erst ab 22.08. (Installation des Zählers) die Einspeisung berücksichtigt. Ich finde so geht das nicht, da ich damit meine solaren Erträge für den Hauptteil meines Jahres verschenkt habe (es geht um ca. 6.000 kWh). Was meint ihr?
Wie ist in dem Zusammenhang das Installationsdatum zu werten? Ist es der 26.01., 17.08. oder 22.08.? Habe ich da eine Chance gegen den Netzbetreiber vorzugehen?
Am liebsten wäre mit langfristig natürlich, wenn E.DIS mir den höheren Satz zustehen würde, aber ich bin mir unsicher, ob das eine Chance hat. Wie könnte man in die eine oder andere Richtung argumentieren?